preparatory:AB 75763
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-17
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion beantragt ebenfalls Eintreten. Wir waren übrigens ursprünglich alleine mit der EVP in diesem Boot; jetzt hat es offenbar die SVP auch bemerkt. Wir sind es nicht unbedingt deshalb, weil diese Verfassungsbestimmung unsere Sympathie finden würde - Sie wissen alle, dass die CVP die entsprechende Volksinitiative damals abgelehnt hat -, wir stehen aber vor der Situation, dass das Volk gegen den Willen der Bundesversammlung eine Bestimmung in die Verfassung geschrieben hat.
Diese Bestimmung - so ist auch unsere Einschätzung - verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Wir können uns kein Gesetz vorstellen, das diese Verfassungsbestimmung umsetzt, ohne gegen die EMRK zu verstossen; da gehen wir mit der Mehrheit der Kommission einig. Das Parlament hat die Initiative seinerzeit nicht als ungültig erklärt. Die Frage, ob es sie hätte für ungültig erklären müssen oder sollen, ist jetzt müssig. Das Parlament hat aber Volk und Ständen gesagt: Ihr könnt jetzt darüber entscheiden, ob diese Bestimmung in die Verfassung soll oder nicht. Volk und Stände haben die Initiative angenommen. Jetzt geht es darum, dass das Parlament seine Pflicht tut - seine diesmal zugegebenermassen unangenehme Pflicht - und diese Bestimmung in einem Gesetz umsetzt. Das Argument, die Gerichte könnten die Bestimmung ja direkt umsetzen, halte ich nicht für überzeugend:
1. Es gingen alle schon vor der Abstimmung davon aus, dass diese Verfassungsbestimmung, wenn sie denn angenommen würde, im Strafgesetzbuch ihren Niederschlag finden werde. Wenn man heute anders argumentiert, so tönt das nach einer Ausrede, die man später gefunden hat.
2. Ich frage mich, wer bei einer Entlassung, die nach der Verfassung unrechtmässig wäre, zu einer Beschwerde legitimiert wäre; die direkte Betroffenheit fehlt meines Erachtens.
3. Wir würden damit das heisse Eisen nur an die Gerichte weiterreichen. Die EMRK hat in der Schweiz Verfassungsrang. Sie ist sogar besser gegen Verletzungen geschützt als die Bundesverfassung. Warum? Gegen eine Verletzung der EMRK kann man den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, gegen eine Verletzung der Bundesverfassung kann man das an sich nicht, wenn damit keine Verletzung der Menschenrechte verbunden ist.
Wer nicht auf das Geschäft eintritt, sagt, die Minderheit handle EMRK-widrig, weil das eben nicht EMRK-konform sei. Das ist, wie gesagt, an sich richtig. Aber woher nimmt die Bundesversammlung das Recht, Entscheide des Volkes und der Stände im Nachhinein für ungültig zu erklären? [PAGE 1189] Diese Kompetenz hat uns das Volk nicht gegeben. Tun wir also unsere Pflicht, setzen wir diese Verfassungsbestimmung, wie sie Volk und Stände beschlossen haben, um - dies zugegebenermassen ohne grosse Freude, eher widerwillig.
Zudem: Wenn wir jetzt auf das Geschäft eintreten und das Gesetz beraten, kann bei einem allfälligen Referendum das Volk noch einmal darüber entscheiden. Dann könnte es ja den ersten Entscheid korrigieren. Übrigens kommt die Rückweisung automatisch, wenn Sie eintreten, weil wir in der Kommission die Detailberatung nicht durchgeführt haben.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.