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Maurer Ueli · Nationalrat · 2007-09-17

Maurer Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-17

Wortprotokoll

Als Nichtjurist habe ich das Gefühl, dass diese Vorlage zunehmend im Dickicht widersprüchlicher juristischer Meinungen zu ersticken droht. Nun, was stand am Anfang? Am Anfang stehen Frauen und Kinder, die missbraucht, gequält und getötet werden, von Triebtätern, von denen man weiss, dass sie kaum auf den rechten Weg zurückzuführen sind. Nur muss man sagen, dass das nicht nur der Anfang ist, sondern es ist eine Fortsetzungsgeschichte, die uns immer wieder, fast monatlich, erreicht und erschüttert. Dann kam diese Volksinitiative von Direktbetroffenen, die eigentlich kaum eine Chance hatten, die Unterschriften zusammenzubringen. Das Wunder ist passiert: Eine der grössten Unterschriftenzahlen ist erreicht worden, weil die Bevölkerung von all diesen Fällen immer wieder erschüttert ist und die Initiative unterstützt hat. Dann ist noch einmal etwas passiert, mit dem eigentlich niemand gerechnet hat, nämlich dass diese Volksinitiative - nur mit Unterstützung unserer Partei - eine Mehrheit von 56 Prozent der Stimmenden erreicht hat. Schon diese Tatsache ist eigentlich Ausdruck genug, dass hier das Volk eine andere Lösung möchte und uns dazu auffordert.

Es gibt zwei Gründe, auf diese Vorlage einzutreten und sie zu behandeln. Der erste ist staatspolitischer Natur, der zweite meiner Meinung nach rechtlicher Natur: staatspolitischer Natur deshalb, weil das Volk mit der Zustimmung zur Verwahrungs-Initiative dem Parlament einen deutlichen Auftrag erteilt hat. Wenn man die Gewaltentrennung ernst nimmt - hier geht es um eine Gewaltentrennung: Der Souverän erteilt einen Auftrag -, hat sich das Parlament an die Arbeit zu machen und diesen Auftrag zu erfüllen. Ich frage mich, was für ein Signal dieser Rat heute aussenden würde, wenn er sich weigern würde, auf diese Vorlage einzutreten. Es ist in einer Demokratie staatspolitisch bedenklich, wenn das Volk an die Urne gerufen wird, über etwas abstimmt und dann das Parlament trotz dieses erhaltenen Auftrages die Hände in den Schoss legt. Das ist für eine Demokratie tödlich und staatspolitisch bedenklich. Wir sind vom Volk gewählt und dazu aufgerufen, Aufträge des Volkes umzusetzen, das Bestmögliche aus einem Auftrag zu machen - und dieser Auftrag wurde erteilt.

Ich könnte es aus staatspolitischen Gründen auch nicht verstehen, wenn heute auf diese Vorlage nicht eingetreten würde. Das können wir uns in einer direkten Demokratie nicht leisten. Wofür wollen wir in Zukunft die Leute an die Urne bemühen, wenn wir nachher so tun, als sei nichts gewesen?

Nun zu meinen Bedenken aus rechtlicher Sicht: Die Frage der Völkerrechtskonformität haben wir schon anlässlich der Behandlung der Initiative ausführlich diskutiert. Schon damals wurde aus Kreisen der SP der Antrag gestellt, die Initiative sei für ungültig zu erklären, weil sie nicht mit der EMRK übereinstimme. Frau Bundesrätin Metzler sagte damals - und das war eigentlich ein entscheidender Schritt hier im Parlament -, dass es zwischen zwingendem und nichtzwingendem Völkerrecht zu unterscheiden gelte; diese Initiative könne nicht für ungültig erklärt werden, weil sie dem Völkerrecht entspreche respektive weil nichtzwingendes Völkerrecht dahinterstehe. Ich habe den Verdacht, dass hier auch Stimmen am Werk sind, die auf diese Weise einen missliebigen Volksentscheid negieren möchten; schliesslich war man entschieden dagegen und wird nun vom Volk gezwungen, es zu tun.

Noch einmal: Ich glaube, es geht darum, den Volksauftrag zu erfüllen. Machen wir Täter nicht plötzlich zu Opfern, sondern denken wir an diese unselige Fortsetzungsgeschichte mit gequälten oder zu Tode gequälten Kindern, denken wir an Frauen, die immer wieder zu Opfern werden. Hier haben wir zu handeln.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, sie materiell zu behandeln.