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Wehrli Reto · Nationalrat · 2007-09-18

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-18

Wortprotokoll

Im August 2004 ist die Volksinitiative der SVP "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" zustande gekommen. Selbstdeklariertes Ziel ist es, die Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu senken. Dagegen hätte niemand etwas einzuwenden, denn die vor und seit 1996 jährlich steigenden Prämien machen uns allen zu schaffen, insbesondere dem Mittelstand, und zwar egal, ob er in den Genuss von [PAGE 1225] Prämienverbilligungen kommt oder nicht - zahlen tut er es am Ende selber.

Seit Jahren setzt sich die CVP für eine vernünftige Gesundheitspolitik ein, namentlich um ein ausgewogenes Kosten-/Leistungsverhältnis zu erreichen. Diesen Weg setzt die CVP fort, auch dadurch, dass sie die SVP-Initiative zur Ablehnung und den direkten Gegenvorschlag der Minderheit der SGK unseres Rates zur Annahme empfiehlt.

Zwar hat die Volksinitiative ein richtiges Ziel zu ihrem Titel gemacht, doch zur Zielerreichung wurden wahlweise nichtfassbare oder falsche Mittel gewählt. Drei Beispiele:

1. Obwohl der Titel eine Senkung der Prämien verspricht, lässt die Lektüre des Initiativtextes andere Schlüsse zu. Verlangt wird z. B., dass künftig die Reintegration auch in der Grundversicherung eingeschlossen werde. Was dies genau bedeutet, ist zwar unklar; diese neue Bestimmung ist aber sicher keine Sparmassnahme, sondern lässt eine Ausweitung der Leistungen erwarten. Ebenso unklar ist, wie mittels Straffung des Leistungskatalogs die teuren Luxuselemente in der Grundversicherung gestrichen werden sollen. Derlei wird zwar nicht richtig ausgedeutscht, aber die Initianten haben damit Werbung gemacht. Nur, wie das konkret geschehen soll, wer genau welche Einbussen zu welchen Bedingungen erleiden soll, das wird vornehm-unvornehm verschwiegen; wohl ganz erfahrungsgemäss der Einsicht folgend, dass das Überbringen unangenehmer Botschaften politisch wenig erfolgversprechend ist.

2. Die Massnahmen zur Kostensenkung treffen - wo sie denn fassbar sind - die Falschen. Gemäss Initiative übernimmt die Grundversicherung nur die Kosten für medizinische und pflegerische Leistungen, die der Schmerzlinderung, Heilung und Reintegration dienen.

Konkret heisst das, dass beispielsweise Leistungen bei Mutterschaft nicht mehr unter die Pflichtleistungen fallen. Solche Abstriche goutiert die CVP als Familienpartei nicht. Ein gänzlicher Ausschluss der Leistungen bei Mutterschaft würde nämlich dazu führen, dass die üblichen Schwangerschaftskontrollen und die Geburt im Normalfall 5000 bis 10 000 Franken kosten würden, bei Risikoschwangerschaft und komplizierter Geburt ein Vielfaches davon. Eine allfällige Einschränkung der Leistungen der Krankenversicherungen auf Risikoschwangerschaften oder Risikogeburten könnte schliesslich dazu führen, dass unnötig oft eine an sich normale Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft deklariert wird. Das sind natürlich Fehlanreize, die das System unter Inkaufnahme von leidigen Umwegen und Graubereichen verteuern.

3. Das Festschreiben des staatlichen Anteils an den Gesamtausgaben sieht kein System der Prämienverbilligung vor. Für die CVP ist das falsch.

Was man der Volksinitiative hingegen zugutehalten kann: Sie bringt wichtige Veränderungen wie die monistische Finanzierung und die Vertragsfreiheit aufs Tapet. Deshalb ist es inhaltlich, aber auch verfahrenspolitisch nicht richtig, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Denn mit dem generellen Entscheid zugunsten eines Gegenvorschlags hat die Parlamentsmehrheit im letzten Jahr die Verantwortung übernommen, ehrlich an einem solchen zu arbeiten. Wird kein Gegenvorschlag gemacht, so erhält am Ende der Vorwurf noch Substanz, der diesbezügliche Grundsatzentscheid sei nur aus wahltaktischer Überlegung erfolgt, nämlich um zu verhindern, dass über die Initiative noch im laufenden Jahr abgestimmt wird.

Mit einem Wort: Nach Meinung der CVP soll der Nationalrat nicht einfach die SVP-Initiative zur Ablehnung empfehlen, sondern einen Gegenvorschlag beschliessen und diesen der politischen Diskussion zugänglich machen.

Auf der Fahne finden Sie zwei Varianten von Gegenvorschlägen. Die CVP unterstützt den Minderheitsantrag der SGK-NR, welcher auf der Arbeit einer entsprechenden Subkommission basiert. Welches sind die wesentlichen Gründe? Der Gegenvorschlag des Ständerates bildet sehr weitgehend geltendes Gesetzesrecht ab und nutzt die Gelegenheit nicht, die Gesundheitsreform auf Verfassungsstufe voranzutreiben und zu verankern. Fragen bezüglich Monismus, Wettbewerb und Qualität im Gesundheitswesen werden umschifft. Die ständerätliche Version ist deshalb zwar nicht falsch, aber substanzarm, irgendwie unnötig und aus diesem Grunde auch abzulehnen. Nicht so der Gegenvorschlag der Minderheit der SGK-NR: Er bringt wesentliche Elemente auf den Tisch, so zu den Bereichen Qualität und Wirtschaftlichkeit, freie Spitalwahl, Wettbewerb zwischen Leistungserbringern und Versicherern, Mindestversorgung und Monismus.

Der Gegenvorschlag der Minderheit hat also Zähne. Er bringt ein klares Bekenntnis zu einem Wettbewerb, der den Patienten ins Zentrum stellt und ihm nützt. Der heute dominierende Blick auf die absoluten Kosten wird ersetzt durch Kosteneffizienz, d. h. die gemeinsame Betrachtung von medizinischer Qualität und Kosten, namentlich in Absatz 1bis und in Absatz 2 Litera c.

Zwar gibt es bereits seit Einführung des KVG einen Qualitätsauftrag, doch wurde dieser bisher nicht umgesetzt. Mit der Betonung der Zwillingsbegriffe Qualität und Wirtschaftlichkeit kann die in Gang gekommene Qualitätsdiskussion aufgegriffen und verfassungsrechtlich abgestützt werden. Mit einem solchen Ansatz hat der Gegenvorschlag bzw. eine Verfassungsvorlage übrigens auch an der Urne gute Erfolgsaussichten. Namentlich die Stichworte Qualität, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Wahlfreiheit entsprechen den Anliegen der Bevölkerung, wie die Schweizerische Gesellschaft für praktische Sozialforschung im Gesundheitsbarometer und in der Umfrage zur Spitalfinanzierung analysiert hat. Konkret favorisiert die Bevölkerung klar Qualität vor Kosten. Die Bevölkerung will den Zugang zu qualitativ hochstehenden Behandlungen, und sie erachtet Transparenz bezüglich Qualität und Kosten und den daraus entstehenden Wettbewerb als bessere Kostendämpfungsmassnahme im Vergleich zu Staatseingriffen. Dieser Trend ist seit 2005 belegt.

Ein Erfolg an der Urne wird die Gesundheitsreform weit stärker unterstützen als das bisherige Reformpaket. Es wird eine neu und sinnvoll aufgeteilte Kompetenz zwischen Bund und Kantonen geben.

Stimmen wir also dem Gegenvorschlag der Minderheit der SGK-NR zu. Er nimmt Forderungen der Initiative auf, setzt diese aber - im Gegensatz zur Initiative selber - mit den richtigen Massnahmen um. Anstelle von Kollateralschäden, welche die SVP mit ihrer Volksinitiative anrichten will, löst der Gegenvorschlag innovative Impulse in der Gesundheitsreform aus. Packen wir die Chance, den Patienten zuliebe und irgendwie halt auch ein wenig der SVP zuliebe, damit sie ihre völlig untaugliche Initiative endlich einem schicklichen Begräbnis zuführen kann.