Widmer Hans · Nationalrat · 2007-09-18
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-18
Wortprotokoll
Das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates 07.3559, "Einsätze von Angehörigen der Armee im Assistenzdienst im Ausland", wurde im Zusammenhang mit dem Bericht "Einsatz von Angehörigen der Armee zum Schutz der Schweizer Vertretung in Teheran" am 4. September 2007 behandelt. Der Bericht zeigt auf, dass das Parlament über den Einsatz von dreissig Angehörigen der Armee in Teheran zwischen dem 12. August 2006 und dem 22. November 2006 zu spät orientiert wurde - ein Sachverhalt, welcher die in der Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland vorgesehene Frist verletzt hat. Es war unbestritten, dass in der Angelegenheit "Teheran" der Einbezug des Parlamentes nicht richtig gelaufen ist. Da es sich jedoch um eine Ordnungsfrist handelt - so das Gutachten des Bundesamtes für Justiz -, hat das Nichteinhalten dieser Frist keine besonderen rechtlichen Konsequenzen.
In der Diskussion des Berichtes wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass ein solches Nichteinhalten von Fristen in Zukunft nie mehr vorkommen sollte, weil dadurch das Parlament zu wenig ernst genommen werde, was letztlich zu rechtsstaatlichen Defiziten führen könnte.
Nachdem auch der Bundesratsvertreter in der Kommission bezüglich des Nichteinhaltens der Frist einen Fehler zugegeben hatte und nachdem er gleichzeitig die Bereitschaft signalisierte, nach Lösungen zu suchen, welche einerseits die Informationsrechte des Parlamentes sicherstellen und andererseits die Landesinteressen korrekt vertreten, hat die Kommission den Bericht mit 17 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Kenntnis genommen.
Gleichzeitig verabschiedete die Kommission das vorliegende Postulat 07.3559 - der Bundesrat beantragt übrigens dessen Annahme - mit 5 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Dieses Postulat ist - in Anlehnung an Überlegungen der APK - sehr offen formuliert.
Nun möchte ich noch drei Bemerkungen machen, weswegen dieses Postulat sehr offen formuliert wurde: Erstens deswegen, weil Probleme der Gewaltenteilung bei einer zukunftsorientierten Lösung dieser schwierigen Fragen zur Sprache kommen. Zweitens, weil die Verantwortungsteilung auch ein Thema ist, und schliesslich drittens, weil man im sensiblen Bereich solcher Aktionen ein rasches Handeln ins Auge zu fassen hat. Es geht darum, dem Parlament eine korrekte Orientierung zu garantieren, ohne gleichzeitig den in solchen Fällen unerlässlichen Ermessensspielraum der Exekutive einzuschränken. Das ist eine schwierige Gratwanderung.
Nun darf dieses Postulat aber niemals einfach als Misstrauensvotum an die Adresse des Bundesrates verstanden werden, sondern es muss als Aufforderung zur Verbesserung eines nicht präzisen Gesetzes interpretiert werden, das für diese schwierigen Fragen nicht tauglich ist. Deswegen wollen wir, dass dem Parlament vor der Revision des Militärgesetzes vom Bundesrat Lösungen vorgeschlagen werden.