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Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2007-09-18

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-18

Wortprotokoll

Ich fasse meine Ausführungen als Kommissionssprecherin und als Nichtmitglied der Parlamentarierdelegation beim Europarat in vier Teile: erstens, formale Behandlung der Berichte, zweitens Bericht der Parlamentarierdelegation, drittens Bericht des Bundesrates, viertens Personelles.

Zur formalen Behandlung der Berichte: Beim Blick auf die Traktandenliste sind Ihnen vielleicht diese zwei Neuerungen aufgefallen: erstens dass wir heute erstmals und sinnvollerweise gleichzeitig zum Bericht unserer Parlamentarierdelegation beim Europarat und zum Bericht des Bundesrates sprechen. Damit wird einem alten Anliegen der Delegation nach konzentrierterer Auseinandersetzung mit der Europaratsarbeit entsprochen. Zweitens behandeln wir die Berichte in der Kategorie III statt wie bisher in Kategorie IV. Dieses Upgrading ist nicht nur die Folge der gleichzeitigen Beratung der Berichte, sondern zeigt auch, dass die Aussenpolitische Kommission der inhaltlichen Auseinandersetzung mit unserer Menschenrechtspolitik auf europäischer Ebene mehr Gewicht geben will, mindestens das gleiche Gewicht wie dem Uno-Bericht.

Die heutige Debatte ist auch eine Gelegenheit, Punkte aus dem Bericht des Bundesrates gezielter anzusprechen, da die Aussenministerin und Bundespräsidentin bei der Behandlung in der APK nicht anwesend sein konnte. Dies wurde in der Kommission kritisiert. Die bundesrätliche Präsenz in der Kommission ist darum bei der künftigen Diskussion über den Bericht des Bundesrates durch die Traktandierung sicherzustellen.

Ich komme zum Bericht der Parlamentarierdelegation. Dass die schweizerische Europaratsdelegation eine der aktivsten ist, ist nichts Neues, verdient aber auch dieses Jahr speziell gewürdigt zu werden. Der Blick in den knapp und konkret abgefassten, gut 20-seitigen Bericht zeigt auf, in welchen Menschenrechtsbereichen unsere Vertreterinnen und Vertreter im vergangenen Jahr prioritär tätig waren.

Auf ausserordentliche politische Aufmerksamkeit stiessen - wir wissen es - die Resultate und Schlussfolgerungen der Ermittlungen von Ständerat Dick Marty, dem Berichterstatter der Kommission für Recht und Menschenrechte, zu den mutmasslichen Geheimgefängnissen in den Mitgliedstaaten. In der Folge hatten die Regierungen in Anwendung von Artikel 52 EMRK zu einem Fragenkatalog des Generalsekretärs des Europarates Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen wurden im Februar 2006 präsentiert und diskutiert, und die Versammlung bestätigte dabei den Auftrag zur thematischen Weiterbearbeitung der Materie Geheimgefängnisse. Im Bericht der Delegation wird dabei auch auf die Zusammenarbeit im Verlauf der Ermittlungen mit dem Untersuchungsausschuss des EU-Parlamentes hingewiesen.

Vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates plädierte Franco Frattini, Vizepräsident der Europäischen Kommission, denn auch für eine stärkere parlamentarische Aufsicht über die Geheimdienste wie auch für einen verstärkten Dialog mit den USA. Das gemeinsame Interesse von Europarat und Europäischer Union an der Respektierung der EMRK und der Konventionen kann auch zu Rollenabgrenzungsproblemen führen. So hat das Europäische Parlament beschlossen, eine Grundrechteagentur einzurichten und diese mit erheblichen finanziellen Mitteln auszustatten.

Stellt die neue Agentur nicht zwangsläufig eine Gefahr für den Europarat dar, die Institution mit der höchsten Glaubwürdigkeit und der besten Fachkompetenz in Menschenrechtsfragen? Welche Konsequenzen hat dies für die Schweiz, wenn die Grundrechteagentur der EU künftig die Rolle des Europarates im Menschenrechtsbereich gar übernimmt? Diese kritischen Fragen stellt der Präsident der Delegation, Herr Dick Marty, in seinem Vorwort.

Nach Meinung der Aussenpolitischen Kommission ist der Frage nach dem künftigen Stellenwert des Europarates unbedingt vertieft und zusammen mit der Parlamentarierdelegation und dem Bundesrat nachzugehen. Die Kommission hat deshalb beschlossen, das Verhältnis Europarat/EU und die Konsequenzen für die Schweiz Anfang der nächsten Legislatur speziell unter die Lupe zu nehmen.

Damit komme ich drittens zum Bericht des Bundesrates: Gleich zu Beginn seines Berichtes unterstreicht der [PAGE 1212] Bundesrat die "Schlüsselrolle", die dem Europarat "bei der Durchsetzung der Menschenrechte und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie" zukommt. Frau Bundespräsidentin, aus zwei Gründen sind dazu heute konkretere, ergänzende Ausführungen aus bundesrätlicher Sicht angebracht: erstens, weil der Justizminister in seinen 1.-August-Reden und darum herum den Stellenwert des Völkerrechtes für die Schweiz relativiert hat und das immer noch tut, so auch gestern in der Eintretensdebatte zur Umsetzung der Verwahrungsinitiative; zweitens, weil im Bericht der Parlamentarierdelegation nicht nur das passive Verhalten des Ministerkomitees angesichts offener Fragen betreffend Auswirkungen der EU-Grundrechteagentur kritisiert wird, sondern gleichzeitig auch ein stärkeres bundesrätliches Engagement im Ministerkomitee gewünscht wird.

Der Bundesrat geht in seinem, wie in der Kommission kritisch bemerkt wurde, bürokratischen Bericht zum Beispiel nicht auf diese Rollenabgrenzungsproblematik Europarat/EU ein. Auch wenn wir dieser Frage - wie gesagt - in der Kommission vertieft nachgehen wollen, interessiert eine Einschätzung aus bundesrätlicher Perspektive dazu wie auch zu den Angriffen des Justizministers auf die Einhaltung von in der Bundesverfassung verankerten völkerrechtlichen Abkommen.

Der Bundesrat betont ausdrücklich - wie übrigens auch die Delegation -, dass die Fokussierung des Europarates auf die Kernbereiche Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte unterlässlich ist, auch wegen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Nach wie vor ist der Gerichtshof chronisch überlastet; dies mit mehr als 90 000 hängigen Verfahren. Wir wissen, dass die eingeleitete Reform zum Individualbeschwerderecht mit dem Protokoll Nr. 14 immer noch durch Russland blockiert ist.

Frau Bundespräsidentin, können wir davon ausgehen, dass Sie bei Ihrem Besuch von Anfang November in Moskau bei Präsident Putin neben den wirtschaftlichen auch die menschenrechtlichen Interessen der Schweiz und - das ist zentral - diejenigen des Europaratmitgliedes Schweiz erläutern werden? Sind Sie zuversichtlich, dass Russland rasch einlenken wird? Eine weitere Frage: Wie steht es mit der schweizerischen Ratifizierung der Konvention gegen Menschenhandel? Dass die Ratifizierungsvorlage zur vor gut zwei Jahren vom Ministerkomitee angenommenen Konvention, an der die Schweiz notabene massgebend mitgearbeitet hat, immer noch auf sich warten lässt, stellt unserer Vollzugspraxis einmal mehr kein gutes Zeugnis aus. In diesem Zusammenhang und mit dem Verweis auf den vom Bundesrat im Bericht unter Punkt 1.1.2 festgehaltenen Schwerpunkt "Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarates und Ausarbeitung neuer Normen in den drei Kernbereichen" wäre es hilfreich, hier im bundesrätlichen Bericht jeweils auch einen Hinweis auf die schweizerischen Lücken in der Anerkennung der Konventionen zu finden.

Frau Bundespräsidentin, nehmen Sie diese kritischen Bemerkungen als parlamentarische Unterstützung der von mir schon zitierten bundesrätlichen Aussage mit auf den Weg. Der Europarat nimmt eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung der Menschenrechte und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie ein.

Ich komme zum vierten und letzten Punkt: Personelles. Ich danke der ganzen Delegation für ihren europaweiten Einsatz. Dass dieser Einsatz auch zu Absenzen in unserem Parlament führt, ist nicht vermeidbar. Es wäre deshalb auch vonseiten der Medien nicht mehr als korrekt, die Absenzen unserer Europaratsmitglieder während der Sessionen als Teil der parlamentarischen Arbeit wahrzunehmen, anstatt sie in Parlament-Ratings kritisch festzuhalten. Ein besonderes Dankeschön für ihre Arbeit gebührt Rosmarie Zapfl und Johannes Randegger, die in der letzten Wintersession zurückgetreten sind, sowie den auf Ende dieser Legislaturperiode zurücktretenden Mitgliedern John Dupraz, Walter Schmied und Ruth-Gaby Vermot-Mangold. Ihnen allen herzlichen Dank für ihre Arbeit.

Ich empfehle Ihnen im Namen der Aussenpolitischen Kommission, vom Bericht der Delegation und dem Bericht des Bundesrates Kenntnis zu nehmen.