Wehrli Reto · Nationalrat · 2007-09-19
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-19
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion lehnt die eidgenössische Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" ab - ein bisschen contre coeur, wie Sie gleich feststellen werden, aber durchaus gesetzgeberischer Vernunft folgend. Namentlich die folgenden Überlegungen sprechen unseres Erachtens gegen die Initiative:
1. Die Verfassung ist die falsche Rechtsstufe, um die Forderungen der Initianten zu erfüllen. Das hat während des Hearings der SGK sogar das Initiativkomitee bestätigt. Es musste jedoch auf das Instrument der Volksinitiative zurückgreifen - das geben wir zu -, weil es in der Schweiz das Instrument der Gesetzesinitiative nicht bzw. nicht in funktionierender Weise gibt.
2. Der Text ist zu offen und zu unpräzise formuliert, was zu einem allzu grossen Interpretationsspielraum führt. Dies zeigt insbesondere die Formulierung "umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin". Was ist damit gemeint? Unter umfassender Berücksichtigung könnten beispielsweise folgende Varianten verstanden werden: ein Gebot der Gleichbehandlung von Komplementärmedizin und Schulmedizin; das würde heissen, dass der Bund und die Kantone verpflichtet wären, bei der Wahrnehmung ihrer Gesundheitsaufgaben die Komplementärmedizin gleich wie die wissenschaftliche Medizin zu behandeln. Es ist schwer vorstellbar, was das in letzter Konsequenz bedeuten würde. Oder es könnte sogar eine Privilegierung der Komplementärmedizin gegenüber der Schulmedizin bedeuten - auch dies ist nicht auszuschliessen -, das wäre dann beinahe schon im Sinne von Alternativmedizin. Oder es könnte etwa den Einbezug aller komplementärmedizinischen Methoden bedeuten und nicht wie bei der Schulmedizin nur der zu einem bestimmten Zeitpunkt besten Methode.
Der Text ist - so die logische Folge - zu weit gefasst. Er umfasst die Bereiche Medikamentenzulassung, Ausbildung und Bewilligung und viele mehr. Um in diesen einzelnen Bereichen bessere Konditionen für die Komplementärmedizin zu erreichen, was wir durchaus wollen, braucht es aber keinen Verfassungsartikel. Beispielsweise kann eine Verbesserung der Zulassung komplementärmedizinischer Heilmittel mittels Revision des Heilmittelgesetzes erfolgen.
Diese Überlegungen haben die CVP-Fraktion dazu veranlasst, gegen die Initiative zu stimmen. Unseres Erachtens ist es Aufgabe des Parlamentes, hier drin auf dem sachgerechten und effizienten Weg der Gesetzgebung Anpassungen der heutigen Rechtslage vorzunehmen. Das ist nötig, und das ist richtig, denn die Volksinitiative hat eine wichtige Diskussion um das Thema der Komplementärmedizin lanciert und auf Mängel hingewiesen, die im Bereich des Einbezugs der Komplementärmedizin tatsächlich bestehen. Diese müssen behoben werden, weil die Komplementärmedizin einen [PAGE 1242] wichtigen, von der Bevölkerung ganz offensichtlich gewünschten Teil unseres umfassenden Gesundheitssystems abdeckt. Folgende drei Bereiche müssen nach Ansicht der CVP-Fraktion unbedingt auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe geregelt werden:
1. Die Aufnahme der fünf ärztlichen Methoden der Komplementärmedizin in die Grundversicherung, nämlich der fünf Methoden, die bereits von Frau Schenker erwähnt und von Herrn Bundesrat Couchepin herausgestrichen worden sind - dies wegen des KVG-Obligatoriums. Wenn schon ein Obligatorium besteht, dann soll den Versicherten auch die Wahlmöglichkeit für komplementäre Methoden offenstehen. Wenn grosse Teile der Bevölkerung Komplementärmedizin wollen, zum Beispiel schwangere Frauen, dann gehört sie in die Grundversicherung. Es ist doch eine Zumutung, in ein System gezwungen zu werden, das man vielleicht nicht oder nicht ausschliesslich will, und gleichzeitig hat man dann aber Leistungen, die man wirklich in Anspruch nimmt, selber zu bezahlen - das nicht bei Bagatellen, sondern bei relevanten Leistungen unseres Gesundheitssystems und gerade auch für Bevölkerungsteile, die vielleicht finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. In diesem Sinne, aus sozialpolitischen Gründen also, muss die Komplementärmedizin wieder in die obligatorische Grundversicherung aufgenommen werden.
Hintergrund ist - ich habe es bereits angetönt - der vom Eidgenössischen Departement des Innern verfügte Ausschluss der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung. Damit wurde die Therapiewahlfreiheit unnötig eingeschränkt. 30 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben keine Zusatzversicherung, einem Teil davon wird der Zugang dazu wegen Krankheit oder Alter verweigert. Auch das ist sozialpolitisch nicht verantwortbar. Deshalb braucht es die gesetzliche Verankerung adäquater wissenschaftlicher Methoden zur Überprüfung der Wirksamkeit der komplementären Verfahren. Nur so hat die Komplementärmedizin faire Chancen, in die Grundversicherung aufgenommen zu werden. Die heutige restriktive Auslegung von Artikel 31 KVG verneint eine Leistungspflicht für die fünf genannten Methoden - dies entgegen Beurteilungen von Expertenseite.
2. Vorschriften für eidgenössische höhere Fachprüfungen für nichtärztliche Therapeuten müssen so rasch wie möglich vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie zusammen mit den zuständigen Fachverbänden erarbeitet und vom BBT genehmigt werden. Ohne solche Vorschriften sind die Patientensicherheit sowie die Qualitätssicherung nicht gewährleistet. Die Verzögerung eröffnet unqualifizierten Leistungserbringern Tür und Tor. Die Kantone Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg, Waadt und Wallis haben beispielsweise Berufsregelungen für Therapeuten abgeschafft, womit dort jede Person ohne Ausbildung und ohne praktische Erfahrung eine Praxis eröffnen kann.
3. Im Heilmittelbereich braucht es für komplementärmedizinische Mittel eine vereinfachte Zulassung, eine zulassungsfreie Kleinmengenlösung und ein Meldeverfahren für Arzneimittel der Komplementärmedizin, die seit vielen Jahren ohne Komplikationen auf dem Markt sind. Seit Inkrafttreten der neuen Arzneimittelverordnung 2006 sind die Zulassungshürden sowie die Gebühren so hoch, dass weit über tausend bewährte Heilmittel vom Markt genommen werden müssen.
Das von Swissmedic gewählte Verfahren ist zu bürokratisch. Es ist zu teuer, und es widerspricht im Übrigen dem Willen des Gesetzgebers. Dieser hat nämlich im Heilmittelgesetz für die Arzneimittel der Komplementärmedizin wegen ihres geringen Gefährdungspotenzials und der seltenen Nebenwirkungen ein sehr vereinfachtes Zulassungsverfahren festgelegt. Als Folge der praxisrelevanten Verordnungen aber gehen zahlreiche Arbeitsplätze verloren, und Kleinbetriebe müssen den Betrieb einstellen. Ärzte und Therapeuten werden die Heilmittel eines Tages im Ausland oder wo auch immer beschaffen, was sich der Kontrolle von Swissmedic dann gänzlich entziehen wird.
Zu diesen drei berechtigten Anliegen sind in der Frühjahrssession 2007 vonseiten der FDP- und der CVP-Fraktion Vorstösse eingereicht worden. Sie entsprechen weitgehend den Anliegen des Initiativkomitees. Wichtig ist nun, dass diese Vorstösse möglichst rasch - aus unerklärlichen Gründen ist ihre Behandlung vom Nationalratsbüro auf die Wintersession verschoben worden; also schon wieder verschoben - an den Bundesrat überwiesen werden können; denn damit könnte das Komitee eventuell zum Rückzug seiner offensichtlich nicht chancenlosen Initiative bewogen werden.
Im Namen der CVP-Fraktion rufe ich Sie nochmals auf, die zu weit gehende Initiative abzulehnen, und lege Ihnen ans Herz, in der Wintersession, so Gott und das Ratsbüro dies tatsächlich wollen, den Vorstössen zur Komplementärmedizin zuzustimmen. Damit wird der Weg frei, im Gesetz das sachlich Richtige zu tun, ohne eine zu weit gehende Verfassungsnorm zu kreieren, die uns noch viel Kopfweh bereiten könnte.