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Hofmann Urs · Nationalrat · 2007-09-19

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, weil er eigentlich ein grundsätzlicher Antrag ist, der auch für das Bundespersonal gestellt werden müsste und der jetzt völlig widersinnig für eine einzelne Personalkategorie der ETH gestellt wird.

Worum geht es effektiv? Herr Pfister hat die Tatsachen vorher etwas verwirrlich und nicht ganz korrekt dargelegt. An den ETH bestand für die Professoren bis Anfang dieses Jahrzehnts eine analoge Regelung wie für die Bundesbeamten. Die Professoren waren damals auf Amtszeit gewählt, auf sechs Jahre; die Bundesbeamten auf vier Jahre. Sie wissen es: Mit der Neuregelung des Personalrechtes des Bundes haben wir den Beamtenstatus abgeschafft. Es gibt - von wenigen Ausnahmen abgesehen, dem Bundesanwalt zum Beispiel - keine Bundesbeamten mehr, die auf Amtszeit gewählt werden. Diese Anpassung ist vernünftigerweise und logischerweise auch für die ETH-Professoren erfolgt. Die ETH-Professoren sind heute so angestellt wie alle anderen Angestellten der ETH und wie alle Bundesangestellten auch: Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis, das unter bestimmten Voraussetzungen und aus bestimmten Gründen jederzeit durch Kündigung aufgelöst werden kann. Es ist also nicht so, wie Herr Pfister uns weismachen will, dass die ETH-Professoren früher nach sechs Jahren einfach ausgewechselt wurden und heute unkündbar sind. Vielmehr war es so, dass früher eine Anstellungsgarantie auf sechs Jahre bestand und heute jederzeit eine Kündigung möglich ist, aber eben nur dann, wenn wirklich berechtigte Gründe vorliegen.

Dass die ETH-Professoren im Rahmen dieser Finanzvorlage jetzt plötzlich schlechter als alle anderen Angestellten der ETH und vor allem auch schlechter als alle Angestellten des Bundes gestellt werden sollen, inklusive Amtsdirektoren usw., das ist völlig unbegreiflich und völlig widersinnig. Wenn wir anfangen, für einzelne Kategorien solcher Berufsgattungen unterschiedliche Regelungen zu treffen, verlieren wir den Boden unter den Füssen. Man hat allerdings, weil es bei den Professoren Sonderfälle geben kann, die Möglichkeit, Professoren privatrechtlich anzustellen, wenn das im Reglement vom Bundesrat genehmigt wird. Aber eine generelle Sonderregelung für ETH-Professoren zu schaffen, die völlig aus dem Rahmen fällt, das wäre nicht berechtigt - zumal, Herr Pfister, der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid entschieden hat, weiterhin alle Bundesangestellten öffentlich-rechtlich anzustellen und das Arbeitsverhältnis der Bundesangestellten nicht dem Privatrecht zu unterwerfen. Daher müssen wir auch für den ETH-Bereich zumindest akzeptieren, dass nicht generell für einzelne Angestelltenkategorien andere Regeln gelten sollen.

Ich bitte Sie deshalb nochmals, diesen sachfremden, nicht logischen und nicht kohärenten Antrag abzulehnen.