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Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2007-09-19

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-19

Wortprotokoll

Mit meinem Minderheitsantrag, den die SVP-Fraktion unterstützt, schlage ich Ihnen eine Kürzung des Zahlungsrahmens für den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung vor, welcher von 2728,4 Millionen Franken um 10 Prozent auf 2455,6 Millionen Franken reduziert werden soll, oder eben um 272,8 Millionen Franken. Den Antrag begründe ich wie folgt:

1. Die Steigerung der Ausgaben in den letzten Jahren im gesamten Bereich der Vorlage 5 ist eklatant. Die geleisteten Zahlungen zeigen folgendes Bild: In der Periode 2000 bis 2003 wurden rund 1,58 Milliarden Franken ausgegeben; in den Jahren 2004 bis 2007 waren es bereits 2,06 Milliarden Franken. Das ist eine Steigerung um 30 Prozent. In der kommenden Periode, 2008 bis 2011, sollen die Zahlungen gemäss Bundesrat 2,843 Milliarden Franken betragen, was einer nochmaligen Steigerung um etwa 38 Prozent entspricht. Wir können also fast von einer Verdoppelung der Ausgaben innert acht Jahren sprechen. Wenn jeder Bereich der Bundesverwaltung solche Steigerungen hätte, würde wohl wirklich jedes Mass gesprengt.

2. Allgemein ist anerkannt und wird laufend beklagt, dass die Schweiz nicht in der Forschung, vor allem nicht in der Grundlagenforschung Schwächen hat, sondern bei der Umsetzung der Resultate zu tatsächlichen Innovationen. Die Botschaft hält fest, dass der SNF das wichtigste Instrument des Bundes zur Förderung der Grundlagenforschung sei. Wenn man allerdings die aktuelle Liste der bewilligten Beiträge des SNF konsultiert, beschleichen einen schon einige Zweifel, ob die Mittel in jedem Fall zielgerichtet und dem Leistungsauftrag entsprechend eingesetzt werden.

Die Forschung muss unserer Ansicht nach auch immer einen Nutzen haben, immerhin sind es auch Steuerfranken, die da eingesetzt werden. Es kann nicht sein, dass in erster Linie einzig im Interesse der Forschenden geforscht wird. Ich gebe Ihnen vier Beispiele von Projekttiteln von bewilligten Gesuchen: "Politische Philosophie in der deutschen Aufklärung", dafür erhält eine Einzelperson 128 800 Franken; "Die schweizerische Justizelite zwischen Politik und Recht, 1848-1998", Universität Luzern, 183 533 Franken; "Der Lustdiskurs im Rahmen der politischen Theorie", Universität Zürich, 207 698 Franken; und die dritte Auflage der "Kurzkommentare zum Schweizerischen Strafgesetzbuch", Uni Zürich, erhält 43 491 Franken.

Ich weiss nicht, ob Sie der Ansicht sind, dass solche Projekte den in der Botschaft erwähnten Förderprioritäten, nämlich Sicherung des internationalen Spitzenplatzes der Grundlagenforschung und Stärkung ihrer Innovationskraft, entsprechen. Man könnte auch behaupten, dass ein Teil dieser Projekte akademische Beschäftigungsprogramme seien. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb diese massive Aufstockung - sie ist prozentual deutlich grösser als jene der KTI-Mittel - unser Land weiterbringen soll. Auch wenn wir international vergleichen, z. B. mit Finnland, zeigen die Daten, dass dort der Mitteleinsatz vor allem in die TEKES erfolgt, das ist die analoge Förderinstanz zur KTI, und nicht in die finnische Akademie, gleichzusetzen mit dem [PAGE 1290] Schweizerischen Nationalfonds. Das Verhältnis in Finnland zwischen "KTI" und "Nationalfonds" beträgt 5 zu 1; bei uns ist es genau umgekehrt.

3. Der administrative Aufwand für die Verwaltung dieser Fördergelder ist enorm. Die Geschäftsstelle des SNF unterstützt und koordiniert diese Aktivitäten mit rund 130 Personen. Hinzu kommen Stiftungsrat, Forschungsrat, Forschungskommissionen für die verschiedenen Abteilungen. Hier befassen sich wiederum einige Personen einzig mit der Gleichstellung bei der Forschungsförderung. Ich bin überzeugt, dass es zahlreiche Überschneidungen und Doppelspurigkeiten gegenüber anderen Bereichen gibt, für die im Rahmen der BFI-Vorlage Gelder gesprochen werden. Es dürften sich auch Überschneidungen im Zusammenhang mit den bereits bewilligten Mitteln für das 7. EU-Rahmenforschungsprogramm ergeben. Mehrfach, mit verschiedensten Bundesbeschlüssen, werden z. B. auch die internationalen Beziehungen und Zusammenarbeitsprogramme mit Geldern alimentiert. Ich fürchte, dass ein stolzer Betrag allein in den verschiedenen Administrationen verschwindet, ohne dass damit dem Forschungsgedanken tatsächlich Rechnung getragen wird. Deshalb ist die wirkungsvollste Massnahme, die Steigerung der Geldflüsse etwas zu reduzieren.

Wenn Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen, haben wir innerhalb der nächsten vier Jahre immer noch eine Steigerung von total 24,2 Prozent gegenüber der letzten Periode, also immerhin noch ein erhebliches Wachstum, mit dem man wirklich etwas bewegen kann.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit III, den die SVP-Fraktion unterstützt, zuzustimmen und die massvolle Kürzung eben vorzunehmen, welche sich auf die Institutionen unter Buchstabe a beschränkt.