Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-27
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Absatz 3 handelt von den Parallelimporten im engeren Sinn, das heisst von Parallelimporten von Gütern, bei denen ein Patentschutz besteht. Solange ein Patentschutz besteht oder die Schutzfrist nach Artikel 12 dieses Gesetzes noch läuft, sollen klar keine Parallelimporte zugelassen werden. Zudem hat Ihre Kommission auch präzisiert, dass die Regeln des Immaterialgüterrechtes generell vorbehalten bleiben. Das heisst zum Beispiel, dass beim Umpacken von Medikamenten oder beim Umschreiben von Beipackzetteln Markenschutz und Urheberrecht gewährleistet sein müssen.
Der Antrag Ihrer Kommission deckt sich inhaltlich weitestgehend mit dem Entwurf des Bundesrates, sagt jedoch etwas ausführlicher, worum es geht. Namentlich hält er fest, dass bereits das Institut die Zulassung für patentgeschützte Medikamente nicht erteilen darf.
Es versteht sich von selbst, dass das Bestehen eines Patentschutzes vom Erstanmelder bzw. Patentinhaber beim Institut geltend gemacht werden muss. Ist dies jedoch geschehen, kann das Institut das Vorhandensein des Patentstatus ohne weiteres überprüfen und ist bei dessen Vorhandensein gehalten, die Zulassung nicht zu erteilen.
Ich bitte Sie, Absatz 3 in der Fassung Ihrer Kommission zu genehmigen.