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Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-27

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Obschon Ihre Kommission zuerst einige Zweifel daran hatte, ob Artikel 1 entgegen dem Entwurf des Bundesrates derart umfassend ausgebaut werden sollte, hat sie sich nach längerer Diskussion doch entschieden, sich der Fassung des Nationalrates anzuschliessen.

Dies aus folgenden Gründen: Mit den ausgebauten Absätzen 2 und 3 von Artikel 1 kann weitgehend den Wünschen entsprochen werden, welche in der Volksinitiative "für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung" formuliert werden. Wir werden diese Initiative gleich anschliessend an das vorliegende Geschäft behandeln.

Anlässlich ihres Hearings mit den Initianten ist Ihre Kommission zum Schluss gelangt, dass das Heilmittelgesetz einen tragbaren indirekten Gegenentwurf zur erwähnten Volksinitiative darstellt. Die Initiative kann daher ohne weiteres zur Ablehnung empfohlen werden.

Demgegenüber sind die nutzbringenden Elemente der Initiative in das vorliegende Gesetz eingebaut worden. Bei den vom Nationalrat in den Absätzen 2 und 3 von Artikel 1 aufgenommenen Anliegen handelt es sich um die sinnvollen und umsetzungswürdigen Teile der Initiative.

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