Wicki Franz · Ständerat · 2000-09-27
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Das Heilmittelgesetz soll, so heisst es in Artikel 1, dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier dienen. In diesem Gesetz sind demnach auch die Tierarzneimittel erfasst. Bei der Beratung im Nationalrat haben Sie, Frau Bundesrätin Dreifuss, zugesichert, den ganzen Fragenkomplex der Tierarzneimittel in unserem Rat nochmals aufzunehmen. Wir wissen ja: In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Probleme im Zusammenhang mit den Tierarzneimitteln.
In letzter Zeit sind sehr viele Anstrengungen im Hinblick auf eine saubere Fleischproduktion unternommen worden. Die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte beklagt aber, dass in verschiedenen Bereichen der Nutztierhaltung therapeutisch wichtige Substanzen verloren gingen, weil den Herstellern die Kosten des Registrierungsaufwandes im Hinblick auf den kleinen Markt Schweiz zu hoch seien. Sie weist auch darauf hin, dass deswegen teils heute schon ein echter Notstand an Arzneimitteln bestehe, dies vor allem bei Geflügel und Fischen, aber auch bei Schafen, Ziegen, Kaninchen und Pferden. Dies führe dazu, dass - allem Anschein nach der Not gehorchend - illegale Anwendungen zur Norm würden oder Tiere nicht korrekt behandelt werden könnten.
Frau Bundesrätin, ich bitte Sie daher, zu diesen Bedenken Stellung zu nehmen. Der Sinn des neuen Gesetzes kann ja nicht sein, dass Arzneimittel zu einer Mangelware werden. Daher meine Frage: Bietet das Gesetz genügend Gewähr dafür, dass nicht mit einer mangelnden Verfügbarkeit an Tierarzneimitteln gerechnet werden muss? Ist der Bundesrat allenfalls bereit, für diese Situation in der Verordnung eine praktikable Lösung festzulegen, um die Notstandssituation im Tierarzneimittelsektor in den Griff zu bekommen?