Goll Christine · Nationalrat · 2007-09-24
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-24
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrates verlangt in der Umsetzung eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes. Die neu eingefügte Bestimmung in Artikel 11 Absatz 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes lautet: "Das Existenzminimum jeder steuerpflichtigen Person ist steuerfrei."
Die vorgeschlagene Steuerbefreiung des Existenzminimums greift nicht in die Tarifhoheit der Kantone ein. Die Hoheit der Kantone wird nicht tangiert, wie das der Ständerat befürchtet hat. Die Verwaltung hat bewusst eine sehr offene Formulierung vorgeschlagen. Das heisst, der kantonale Gesetzgeber kann deshalb selber bestimmen, auf welche Definition des Existenzminimums er sich abstützen will. So kann er das [PAGE 1343] Einkommen in der Höhe des blossen Existenzminimums, also der Sicherung der elementaren menschlichen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Obdach, als steuerfrei erklären. Die Kantone können sich aber auch am betreibungsrechtlichen Existenzminimum, wie im SchKG festgehalten und durch die Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz konkretisiert, orientieren. Den Kantonen steht es auch frei, das fürsorgerische Existenzminimum gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) als Grundlage anzuwenden. Die vorgeschlagene StHG-Änderung gibt nicht vor, auf welche Weise die steuerliche Freistellung des Existenzminimums zu erfolgen hat. So kann dies durch das Zusammenwirken von Tarif und Abzügen erwirkt werden oder auch durch die Einführung eines neuen Sozialabzuges. All das zeigt, dass die gewählte Formulierung den Kantonen einen grossen Gestaltungsspielraum gewährt. Mit einer Übergangsbestimmung wird den Kantonen zudem genügend Zeit eingeräumt, ihre kantonalen Steuergesetze entsprechend anzupassen. Vorgesehen ist eine Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung des StHG.
Aufgrund der offenen Formulierung haben die Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz bei der Beratung des Steuerpaketes 2001 einer genau gleich lautenden Bestimmung zugestimmt. Das Geschäft wurde damals in den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von National- und Ständerat beraten. Beide Räte haben dem Steuerpaket 2001 am 20. Juni 2003 zugestimmt. Bestandteil jener Vorlage war eine genau gleiche Bestimmung zur Steuerbefreiung des Existenzminimums. Die Ablehnung des Steuerpaketes an der Urne am 16. Mai 2004 jedoch hatte bekanntlich nichts mit der expliziten Steuerbefreiung des Existenzminimums zu tun.
Nun noch zur sozialpolitischen Bedeutung dieser Vorlage: Wirkungsvolle und zielgerichtete Massnahmen zur Armutsbekämpfung brauchen ein Zusammenwirken von Sozial-, Familien- und Steuerpolitik. Deshalb hat die nationalrätliche SGK neben einer Reihe weiterer, zum Teil bereits überwiesener Vorstösse auch noch einmal die Steuerbefreiung des Existenzminimums aufgegriffen. Neueste Studien zeigen, dass die heutige Steuerpolitik in den Kantonen falsche Anreize setzt. So müssen einkommensschwache Personen, welche die Erwerbsarbeit ausdehnen oder neu aufnehmen, befürchten, dass die mitbetroffenen Menschen in ihrem Haushalt finanziell schlechtergestellt werden, weil in solchen Fällen bei von Armut betroffenen Haushalten die Sozialhilfe gekürzt werden kann und weil das neue Erwerbseinkommen, im Gegensatz zur Sozialhilfe, besteuert wird. Das Ziel "Erwerbsarbeit statt Sozialhilfe" kann so auf keinen Fall erreicht werden.
Unsere SGK gab der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase am 21. Oktober 2005 Folge: Nach der klaren Zustimmung der ständerätlichen SGK verabschiedete unsere Kommission am 5. Mai 2006 den ausgearbeiteten Erlassentwurf ohne Gegenstimme. Unser Rat folgte seiner Kommission in der Flimser Herbstsession am 5. Oktober 2006 mit 112 zu 46 Stimmen. Nach dem ständerätlichen Nichteintretensbeschluss hat unsere Kommission am 13. September 2007 mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem ursprünglichen Beschluss festgehalten.
Im Namen der SGK lade ich Sie deshalb ein, an Ihrem ersten, sehr deutlichen Beschluss festzuhalten. Es wäre schwierig zu erklären, warum von allen geplanten oder bereits beschlossenen Steuersenkungsprojekten ausgerechnet die Allerärmsten ausgeschlossen werden sollten.