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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-09-24

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-09-24

Wortprotokoll

Nach Ansicht des Bundesrates ist das Anliegen dieses Vorstosses an sich durchaus berechtigt. Es ist allerdings fraglich, ob die Freistellung des Existenzminimums tatsächlich ein Instrument zur Bekämpfung der Armut ist. Die Für- und Wider-Argumente sind genannt worden. Ich möchte aus Sicht des Bundesrates noch vier Bemerkungen anfügen.

1. Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums mag für Steuerpflichtige unterhalb dieser Grenze eine spürbare Massnahme sein, die das Armutsproblem etwas verringert. Aber die Massnahme eignet sich eben nur für solche Pflichtige, die heute effektiv Steuern zahlen, und sie hilft auch diesen Steuerpflichtigen nur in geringem Masse; und, Herr Rechsteiner, es handelt sich bei Weitem nicht um Hunderttausende von Steuerpflichtigen, bei Weitem nicht.

2. Die direkte Bundessteuer wird zudem von dieser Forderung ausgenommen, weil im Gesetz über die direkte Bundessteuer das Existenzminimum faktisch nicht besteuert wird. Jetzt hat die Anhörung aufgezeigt, dass die meisten Kantone - wie übrigens auch der Bund - dem Existenzminimum heute bereits durch eine Kombination von steuerfreien Einkünften, Steuerabzügen und dem Tarif genügend Rechnung tragen. Sie sind in der Wahl dieser drei Instrumente erst noch frei.

3. Für viele Kantone stellt die explizite Freistellung des Existenzminimums in Verbindung mit der unumgänglichen Konkretisierung, die dann auf kantonaler Gesetzesstufe erfolgen müsste, eine Einmischung des Bundes in die materielle Steuerhoheit der Kantone dar. Da sich die Mehrheit der Kantone gegen die ausdrückliche Freistellung ausspricht, ist eben fraglich, wie dann die Kantone die - es wurde mehrfach gesagt - doch sehr offen gehaltene Steuerharmonisierungsbestimmung tatsächlich auch umsetzen, vor allem da sie ihrer Ansicht nach eben ja schon heute dem Existenzminimum ausreichend Rechnung tragen.

4. Aus staatspolitischen Überlegungen möchte sich der Bundesrat nicht gegen die deutliche Mehrheit der Kantone stellen, denn dieses eindeutige Votum der Kantone sollte nicht übergangen werden. Angesichts der Ergebnisse der Anhörung sieht der Bundesrat deshalb keine Notwendigkeit, den Kantonen die Steuerbefreiung des Existenzminimums ausdrücklich vorzuschreiben, insbesondere auch deshalb nicht, weil der Bund bei sich selber ja auch keine solche Regelung vorsieht.

Der Bundesrat lehnt daher die parlamentarische Initiative ab.