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Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-09-24

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-09-24

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, sowohl den Minderheitsantrag Hochreutener als auch den Einzelantrag Triponez abzulehnen.

Bezüglich des Minderheitsantrages Hochreutener: Es ergibt keinen Sinn, hier für irgendwelche kleinere Firmen eine Ausnahme zu statuieren. Das Gesetz ist klar. Diese Ausnahme ist unsinnig, sie entspricht auch nicht dem üblichen Gesetzgebungsverfahren in diesem Land.

Wichtiger und problematischer ist der Einzelantrag Triponez; dazu vorweg Folgendes: Ich halte nichts von Gesetzgebung auf diesem Weg, dass drei Minuten vor zwölf noch ein "Hüftschussantrag" kommt, der einen ausgehandelten Kompromiss infrage stellt. Wir haben in Aussicht gestellt, dass die Kommission für Rechtsfragen die neue Lage nach dem Ihnen bekannten Bundesgerichtsentscheid, auf den Herr Triponez anspielt, nochmals überprüfen und sich eingehend überlegen wird, ob eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes sinnvoll und nötig ist. Dies ist umstritten, es bedarf seriöser Abklärung und seriöser Gesetzgebungstätigkeit. Aber jetzt einfach schnell, gewissermassen im Differenzbereinigungsverfahren, noch einen Antrag hereinzuschmuggeln, halte ich für unseriös. Das ist dieses Gesetzes nicht würdig!

Es gibt aber auch klare Gründe materieller Art, diesen Antrag abzulehnen. Es sind deren sechs:

1. So, wie die Bestimmung formuliert ist, kommt sie eigentlich einer Gerätevergütung gleich. Diese ist aber notabene auch vom Schweizerischen Gewerbeverband abgelehnt worden.

2. Die Bestimmung wäre nach dem heutigen Modell gar nicht umsetzbar. Schuldner der Leerträgervergütung ist nach Artikel 20 Absatz 3 nämlich der Hersteller respektive Importeur des Trägers. Dieser weiss aber nicht, wie viel schlussendlich ein Detailhändler für die Geräte verlangt. Die Preise sind im Endverkauf denn auch sehr unterschiedlich. Also müsste man das Abrechnungssystem ändern und zukünftig die Detailhändler-Endverkäufer zu Schuldnern der Vergütung erklären.

3. In Deutschland hat man im Rahmen der Umsetzung der EU-Informationsrichtlinie, des sogenannten Zweiten Korbes, ebenfalls eine solche Regelung vorgeschlagen. Man hat aber auch hier gemerkt, dass diese Regelung gar nicht umsetzbar ist. Sie wurde alsdann wieder gestrichen.

4. Ich verweise auf den jüngsten Bundesgerichtsentscheid zum Thema. Da wurde ausgerechnet, dass die Vergütung je nach Gerät auf 3 bis 8 Prozent zu stehen käme. Der Antrag Triponez bewegt sich auf allertiefstem Niveau. Auch hier wurde jedoch erkannt, dass das Abrechnungsmodell nicht umsetzbar ist, da der Hersteller ja der Schuldner ist und nicht weiss, was im Detailhandel letztlich für die Geräte verlangt wird.

5. Wenn man die Preispolitik von Apple anschaut - die neue Preispolitik gilt ab 1. September 2007 -, so sieht man, dass gar nicht klar ist, inwieweit sie sich auf die Ladenpreise durchschlagen wird. Es ist nicht ersichtlich, ob dies tatsächlich der Fall ist. Wenn nun aber der Detailhändler diese Vergütungen abliefern müsste, dann würde er sie mit Sicherheit eins zu eins auf die Konsumenten überwälzen, um seine Marge nicht zu schmälern. Dieser Antrag ist mithin auch gar nicht detailhandel- und konsumentenfreundlich.

6. Das Wichtigste: Mit diesem Antrag zerstören Sie den in diesem Gesetz zum Tragen kommenden Kompromiss. Er wurde durch alle Beteiligten ausgehandelt. Herr Triponez, Sie können jetzt nicht, notabene drei Minuten vor zwölf, diesen Kompromiss mit diesem Antrag einseitig wieder zerstören. Damit bringen Sie im Grunde genommen die ganze Gesetzgebung zu Fall. Sie stellen sie infrage. Das kann doch nicht im Ernst Ihre Absicht sein.

Nehmen Sie uns beim Wort. Die Kommission für Rechtsfragen will eine saubere Lösung. Es ist notabene die Kommission, die Bundesgerichtsentscheide ernst nimmt, ganz im Gegensatz zu anderen in diesem Hause. Wir werden das seriös überprüfen, aber bitte nicht so.

Ich ersuche Sie eindringlich, den Antrag Triponez abzulehnen.