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Marti Werner · Nationalrat · 2007-09-24

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-24

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit schlage ich Ihnen einen zweiten Absatz vor, gemäss welchem von der Sperrung die bereits eingegangenen Verpflichtungen sowie die gesetzlich zugesicherten Beiträge ausgenommen sein sollen. Den Grund für diesen Antrag können Sie selbst auf Seite 304 der Botschaft nachlesen, unter dem Kapitel "Einhaltung von gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen". Dort heisst es nämlich wortwörtlich: "Die Kreditsperre entbindet den Bund nicht, seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nachzukommen." Genau dies will ich auf gesetzlicher Stufe verankern.

Hier geht es darum, dass die Partner des Bundes - seien das nun die Kantone, die Gemeinden oder allenfalls Dritte, die aufgrund von Verträgen Ansprüche auf Beiträge des Bundes haben - auch die entsprechende Rechtssicherheit haben. Es geht darum, dass sie gewiss sein können, dass ihnen bereits zugesicherte Beiträge nicht kurz vor Beginn des Rechnungsjahres über die Kreditsperre gekürzt werden. Auf diese Rechtssicherheit sind der Bund und die Kantone unbestrittenermassen angewiesen. Die Budgetprozesse der Kantone laufen ja parallel zu oder vor dem Budgetprozess des Bundes. Die Kantone müssen ihre Budgets aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, aufgrund vertraglicher Abmachungen mit dem Bund machen, und es versteht sich an und für sich von selbst, dass man unter guten Partnern diese gesetzlichen Verpflichtungen dann auch einhält.

Die Kommissionsmehrheit wie auch Herr Bundesrat Merz werden nun argumentieren, das sei ja nicht so schlimm, man werde dann entsperren, wenn die Voraussetzungen gegeben seien. Meines Erachtens ist dies aber ein falsches Konzept. Grundsatz muss sein, dass hier keine Sperre greift. Demzufolge ist das auch entsprechend im Gesetz zu verankern. Dann braucht es auch keine Entsperrung, dann haben alle Partner Gewissheit, dass ihnen diese Beiträge auch zukommen, und müssen zu Beginn des Rechnungsjahres nicht mit bösen Überraschungen rechnen und allenfalls versuchen, die Kreditsperre mit intensivem Lobbying auszuhebeln bzw. die Entsperrung des gesperrten Kredites zu bewirken.

Grundsatz muss demzufolge sein: Bei Beiträgen des Bundes, die er schuldet - sei dies aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen -, keine Kreditsperre. Dies ist gemäss meinem Minderheitsantrag im Gesetz zu verankern.

Ich ersuche Sie deshalb, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Der entbindet Sie im Wahljahr auch von der Antwort auf die unangenehme Frage lokaler Behörden, weshalb jetzt dieser oder jener Beitrag doch gekürzt worden sei.