Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-09-25
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-09-25
Wortprotokoll
Es ist natürlich schon so: Titel und Anliegen der Motion stimmen nicht überein. Aber nach der Mengenlehre sind eben in der Gesamtheit aller Eigentümer die älteren auch enthalten, und darum stimmt es am Ende vielleicht doch wieder.
Es ist so, dass der Eigenmietwert den Ausgleich dafür bildet, dass die Eigentümer ihre Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abziehen dürfen; das heisst, dass die mit der Einkommenserzielung zusammenhängenden Aufwendungen eben zum Abzug zugelassen werden. Nun ist die Haltung der Wohneigentümer in dieser Frage eigentlich nicht homogen. Das haben schon die Debatten zum Steuerpaket gezeigt, und es hat sich auch in jüngster Vergangenheit wieder gezeigt. Es gibt solche, die durchaus akzeptieren, dass der Eigenmietwert im Verbund mit den Abzugsmöglichkeiten auch für sie steuerlich attraktiv sein kann. Die Sache ist also nicht ganz so eindeutig, wie sie gelegentlich dargestellt wird.
Der Eigenmietwert soll ja sicherstellen, dass Eigentümer bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit auch steuerlich gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob sie ihre Liegenschaft vermieten oder sie selbst bewohnen. Die steuerlichen Unterschiede zwischen Wohneigentümern und Mietern, denen kein Abzug ihrer Mietkosten zusteht, sollen nicht zu gross werden; das sind so die allgemeinen Richtlinien. Die Motion hat allerdings in erster Linie die Stossrichtung, ältere Wohneigentümer, also Rentner, zu begünstigen. Weil das so ist, hat die Steuerverwaltung statistisches Material gesucht. Es ist nicht so einfach, hier mit Zahlen zu operieren; es war auch in der früheren Debatte immer wieder schwierig. Wir haben einiges Material aus dem Kanton Bern erheben lassen. Man kann nicht sagen, dass diese Daten für die Schweiz umfassend relevant seien, aber immerhin ist einmal Material aus einem Kanton zusammengekommen.
Diese Daten zeigen, dass das durchschnittliche steuerbare Einkommen der Rentner ohne Liegenschaften 33 700 Franken beträgt. Bei Rentnern mit Wohneigentum beträgt das steuerbare Einkommen durchschnittlich 64 000 Franken, ist also fast doppelt so hoch. 36 Prozent der Rentner mit Wohneigentum ziehen keine Hypothekarzinsen ab, weil sie auf ihren Liegenschaften eben auch gar keine Hypothekarschulden mehr haben. 20 Prozent der Rentner mit Wohneigentum versteuern sogar einen negativen Nettoeigenmietwert. Das heisst, der Eigenmietwert minus Hypothekarzinsen minus Unterhaltskosten hat am Ende eine Reduktion des steuerbaren Einkommens zur Folge. 20 Prozent der Rentner haben also sogar einen negativen Nettoeigenmietwert. Der positive Nettoeigenmietwert macht durchschnittlich etwa 12 Prozent des steuerbaren Einkommens aus. Diese Zahlen zeigen, dass die Ausgangslage eben nicht so eindeutig und nicht so homogen ist, wie man das gelegentlich annimmt, und dass man, wenn man hier gesetzgeberisch tätig werden will, mit grosser Vorsicht an das Thema herantreten sollte.
Nun wissen wir, dass der Hauseigentümerverband derzeit Unterschriften sammelt, und zwar genau in Hinsicht auf das Anliegen, das die Motion Kuprecht eigentlich beinhaltet: Die Situation älterer Immobilienbesitzer soll unter dem steuerlichen Aspekt des Eigenmietwertes angeschaut werden. Diese Unterschriftensammlung läuft und beweist, dass eben weder der Hauseigentümerverband noch wir der Meinung sind, das Thema sei jetzt erledigt. Es ist in der Tat nicht so. Aber wir fragen uns, ob es nicht klüger wäre, das Thema eben so abzuhandeln, wie es im Titel der Motion steht, und nicht über eine generelle Lösung, wie sie im Text daherkommt.
Der Bundesrat ersucht Sie, diese Motion nicht anzunehmen, dies aber mit dem deutlichen Hinweis, dass das Problem damit eben nicht vom Tisch ist, sondern dass darüber in anderer Form wieder zu befinden sein wird.