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Keller Robert · Nationalrat · 2007-09-25

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-25

Wortprotokoll

Nach diesen Wortmeldungen aus den Fraktionen sollte es wieder einmal klar sein: Die Ausgangslage muss bekannt sein, das ist - wie bei allem im Leben - auch hier wichtig. Der Auftrag muss also bekannt sein: Wer den Auftrag kennt, hat schon zwei Drittel der Arbeit gemacht. Auch bei einem so komplexen Umbau ist das so. Das BBL führt nur aus; aber wenn es einen genauen Auftrag hat, geht es besser, dann führt es sehr gut aus.

Ich möchte Ihnen auch sagen, dass wir in Bezug auf den Minergiestandard bei allen Bauten das Mögliche gemacht haben. Bei einem Bundeshaus, das unter Denkmalschutz steht, geht das jedoch nicht so gut. Das gilt auch in Bezug auf Erdbebensicherheit. Ich glaube, mit dem Eawag-Gebäude der ETH in Dübendorf hat das Parlament einen "Leuchtturm" bewilligt, der - Sie haben es gehört - nun weltweit als Vorzeigeobjekt dient. Der Architekt war in Schanghai, Indien usw. Ich glaube, hier können wir in Bezug auf Energie einiges machen.

Wir haben auch wieder gesehen, dass Qualität für die Bauleute und selbstverständlich auch für den Bauherrn wichtiger ist als der Preis. Wenn ein Gebäude nach vierzig Jahren vollständig erneuert werden muss, stimmt doch irgendetwas nicht. Auch bei den Bauvorschriften tut sich etwas. Architekt Rutschmann weiss natürlich, wovon er da spricht.

Ich möchte den Antrag der Kommission noch einmal formulieren: Die KöB stellt Ihnen einstimmig den Antrag, auf die Botschaft einzutreten und die Kredite von 349,9 Millionen Franken zu genehmigen. Den einzigen Antrag, den die Kommission in Abweichung zum Entwurf des Bundesrates stellt, betrifft Artikel 1 Absatz 2: Er ist rein technischer Natur und impliziert keine inhaltliche Differenz zum Entwurf des Bundesrates. Selbstverständlich untersteht der Kredit von 349,9 Millionen Franken der Ausgabenbremse. Es ist jedoch nicht nötig, die Unterstellung dieses Kredites unter die Ausgabenbremse im Text des Bundesbeschlusses zu erwähnen, ja, es ist sogar falsch. Daher beantragt Ihnen die Kommission, Artikel 1 Absatz 2 und den entsprechenden Satz im Anhang zu streichen.

Zum Zusatzkredit für das Rechenzentrum an der Fellerstrasse 15A von 8,9 Millionen Franken: Auch hier stellen wir Ihnen einstimmig den Antrag, einzutreten und den Kredit zu bewilligen.

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