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Leu Josef · Nationalrat · 1999-12-21

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

In der Eintretensdebatte vom 16. Dezember 1999 bestand die zentrale Frage [PAGE 2628] darin, ob die Vorsorge besser mit dem Leistungs- oder dem Beitragsprimat zu bewerkstelligen sei. So führte Herr Weyeneth bei der Begründung des Rückweisungsantrages der Minderheit aus, dass die beiden Primate die Gehaltserhöhung unterschiedlich behandeln und deshalb unterschiedliche Verpflichtungen eingehen. Leistungs- und Beitragsprimat unterscheiden sich stark in der Verteilung der Risiken, der Transparenz von Leistungen und Finanzierung sowie im Umfang von Solidaritäten.

Die Mehrheit der Fraktionssprecherinnen und -sprecher hat sich indessen für die Beibehaltung - oder zumindest für die vorläufige Beibehaltung - des Beitragsprimats ausgesprochen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nochmals an den Mitbericht der Finanzkommission vom 10. September 1999, der festhält, dass ein Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat derzeit mit erheblichem finanziellem Mehraufwand verbunden wäre. Zunächst soll jetzt einmal die Pensionskasse in Ordnung gebracht werden, erst dann soll über einen allfälligen Systemwechsel entschieden werden.

Diesem Anliegen wurde in der Kommission in zweifacher Hinsicht Rechnung getragen, einerseits durch die Mischung von Leistungs- und Beitragsprimat. So empfiehlt Ihnen die Kommission, dass der Kernplan bis zu einem Einkommen von rund 168 000 Franken im Leistungsprimat auszugestalten sei. Für darüber hinausgehende Lohnanteile sei ein separater Versicherungsplan zu führen. Andererseits wurde mit der Einreichung eines Postulates der Finanzkommission (99.3571) dem Anliegen Rechnung getragen, wonach der Bundesrat nach Ablauf von sechs Jahren Bericht darüber zu erstatten hat, ob er das Leistungsprimat beibehalten will oder ob auf das Beitragsprimat gewechselt werden soll.

Nebst der Klärung der Frage des Primats ist es das Ziel dieser Vorlage, die Pensionskasse aus der Bundesverwaltung auszugliedern und sie mit einem verantwortlichen Leitungsgremium auszustatten. Dies bedingt aber die vollständige Ausfinanzierung der Fehlbetragsschuld.

Fazit: Diese Vorlage verdient unsere Unterstützung. Ich wiederhole meinen Appell vom letzten Donnerstag: Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Weyeneth abzulehnen.