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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-25

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-25

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu Artikel 317. Es geht um die Leidensgeschichte der Mediation in dieser Strafprozessordnung. Schon früher - beim Expertenentwurf, bei den Vernehmlassungsvorlagen, bei den Anträgen an den Bundesrat - ist diese Mediation einmal drin gewesen, einmal wieder nicht drin gewesen. Wir haben sie dann in der Schlussfassung im Bundesrat beschlossen.

Aufgrund des starken Widerstands der Kantone - vor allem natürlich der kleineren Kantone, welche mit diesem Artikel verpflichtet würden, eine feste Mediationseinrichtung zu schaffen, auch wenn es vielleicht gar keine Fälle oder nur einen pro Jahr gibt - hat der Bundesrat noch einmal beraten. Er schlägt Ihnen seine ursprüngliche Fassung, die heute von der Minderheit Hubmann wieder beantragt wird, nicht vor. Der Bundesrat ist der Meinung, Sie sollten der Mehrheit zustimmen und diesen Artikel streichen.

Der Grund für die Ablehnung ist tatsächlich der, dass im Strafverfahren selbst die Mediation an sich eine fragwürdige Methode ist und einen beträchtlichen Aufwand erfordert. Da kommt die Frage: Wer bezahlt das Ganze? Wer bezahlt es? Es kommt natürlich in die Verfahrenskosten. Wie ist es dann bei Leuten, welche zahlungsunfähig sind? Es bezahlen die Kantone, die die festen Einrichtungen schaffen müssen. Vor diesem Hintergrund hatte die ursprüngliche Fassung keine Chance. An dieser Beurteilung und den Gründen, die beide Räte - auch Ihren Rat - zur Streichung von Artikel 317 bewogen haben, hat sich seither nichts geändert. Deshalb ist auch heute daran festzuhalten und der Minderheitsantrag Hubmann abzulehnen.

Warum kommen wir wieder auf die ganze Sache zurück? Kurz vor der Beratung im Ständerat - eine Stunde vor der Beratung - wurde plötzlich ein neues Schreiben über Mediationsversuche in Zürich ausgeteilt. Dieses Schreiben konnte niemand bewerten, niemand konnte sagen, wie es jetzt ist. Die Ständeräte haben gesagt: Wir schaffen eine Differenz zum Nationalrat. Das haben sie dann gemacht. Wir haben dieses Schreiben analysiert und haben den Mitgliedern der Kommission einen eingehenden Bericht zugestellt. Darum ist die Mehrheit zur Auffassung gelangt, man sollte diesen Artikel streichen. Das beantragt sie denn auch.

Nun zum neuen Artikel 316 Absatz 5: Dieser Antrag lag erst heute Morgen um 7.00 Uhr in der nationalrätlichen Kommissionssitzung vor. Wir haben auf diesen Antrag zunächst, auf den ersten Blick, gesagt: Was hier drinsteht, gilt ohnehin allgemein. Wir wollen nicht etwas ins Gesetz schreiben, das ohnehin schon allgemein gilt. Jetzt kann man sagen: Ja gut, wenn Sie halt etwas noch schreiben, das allgemein gilt, so hat das, wie Frau Huber gesagt hat, etwas Psychologisches; dann ist das auch keine Katastrophe. Vor diesem Hintergrund spricht aber gegen den Antrag, dass wir das an sich nicht tun sollten.

Nun hat sich in der Zwischenzeit, auf den zweiten Blick, ergeben, dass dieser Antrag, wie er formuliert ist, über das Selbstverständliche hinausgeht. Aus diesem Grund ist er abzulehnen. Wir bitten Sie, den Antrag der Mehrheit, die sehr knapp zustande gekommen ist, abzulehnen und der Kommissionsminderheit zuzustimmen. Der Antrag geht weiter als eine Aufforderung oder ein Ratschlag an die Parteien, doch eine Mediation zu versuchen. Das kann man immer tun, das kann der Staatsanwalt jederzeit tun. Aber so, wie dieser Antrag formuliert ist, geht er darüber hinaus. Die Staatsanwaltschaft muss vielmehr die Person des Mediators bestimmen. Das heisst: Sie setzt einen Mediator ein und muss sich auch um dessen Ausbildung, die Kosten, die Rapportierungspflicht, seine Rechte und Pflichten kümmern. Das geht also über das Allgemeine hinaus.

Wir werden diese Punkte, sollten Sie der Kommissionsmehrheit zustimmen, selbstverständlich in der ständerätlichen Debatte - das wäre dann die fünfte Beratung, nicht wahr? - noch einmal erläutern, weil dieser Antrag dem Ständerat bis jetzt noch nicht vorgelegen hat. [PAGE 1393]

Wir bitten Sie, bei Artikel 316 Absatz 5 dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.