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Jermann Walter · Nationalrat · 2007-09-25

Jermann Walter · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-25

Wortprotokoll

Bausparen ist eine effektive Fördermassnahme. Im Juli 2006 hat sich die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben gegen die Standesinitiative Basel-Landschaft für die fakultative Einführung des steuerprivilegierten Bausparens ausgesprochen. Trotz guten Argumenten für das Bausparen ist der Ständerat seiner WAK gefolgt. Nun wird die Standesinitiative Basel-Landschaft vom Nationalrat behandelt. Bei einem Nein muss das erfolgreiche Bausparen im Baselbiet abgeschafft werden, damit der Kanton den Anforderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes genügt.

Der Ständerat hat die Standesinitiative am 6. März 2007 unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass dieser Auftrag bereits durch die Vorbezugsmöglichkeiten der zweiten und dritten Säule beim Erwerb von Wohneigentum erfüllt sei. Ein Förderinstrument wie das steuerlich begünstigte Bausparen sei deshalb nicht notwendig. Wir sind der Meinung, dass die genannten Gelder primär der Altersvorsorge dienen sollten. Ein Vorbezug bzw. eine Verpfändung der Pensionskassengelder können Kürzungen mit sich bringen und sind mit nicht zu unterschätzenden Risiken im Invaliditätsfalle oder im Fall einer Scheidung verbunden. Der Auftrag der Wohneigentumsförderung ist deshalb mit diesem Instrument nach wie vor nicht erfüllt.

Andererseits wissen wir, dass 76 Prozent der Bevölkerung von den eigenen vier Wänden träumen. Aber gerade 35 Prozent konnten sich bisher diesen Traum erfüllen. Immerhin beträgt die Wohneigentumsquote im Baselbiet stattliche 42 Prozent. Zufall? Ich sage: Nein! Denn der Kanton kennt das steuerlich begünstigte Bausparen für selbstgenutztes Wohneigentum bereits seit 1991. Seit der Einführung ist die Wohneigentumsquote von 37 Prozent für das Jahr 1990 auf heute 42 Prozent gestiegen. Ich wiederhole: Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 35 Prozent.

Ausserdem rechnet sich das Bausparen auch aus volkswirtschaftlicher Sicht. Nachfolgend die wichtigsten Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie über das Baselbieter Bausparen aus dem Jahre 2005.

1. Das Bausparen ist ein ideales Instrument zur Wirtschafts- und Standortförderung. Aus den durchschnittlich 4,5 Millionen Franken an jährlichen Steuerausfällen und ausbezahlten Prämien von einer halben Million Franken resultiert eine Wertschöpfung von 40 Millionen Franken in der Bau- und Planungswirtschaft. Die dadurch ausgelösten Investitionen kommen der Bauwirtschaft und dem Kleingewerbe - sprich den KMU-Handwerksbetrieben - zugute. Insgesamt rechnet die Studie mit einem zusätzlichen volkswirtschaftlichen Nutzen von rund 70 Millionen Franken, geschaffen durch das Bausparen. Umgerechnet entspricht dies 550 Vollzeitarbeitsplätzen.

2. Beim Bausparen machen auch der Kanton und die Gemeinden einen Gewinn. Aufgrund der durch das Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten im Wohnungsbau erhalten der Kanton und die Gemeinden jährlich 6,2 Millionen Franken an Steuern und Abgaben wieder zurück. Die Steuerausfälle werden überkompensiert.

3. Den Zahlen der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft ist zu entnehmen, dass die Bausparenden in diesem Kanton aus allen Einkommenskategorien stammen. Mehr als 60 Prozent der Bausparenden verfügen über ein steuerbares Einkommen von weniger als 80 000 Franken. Das Durchschnittseinkommen liegt bei 56 000 Franken. Das Bausparen ist also nicht nur eine Sache für Reiche, wie das von den Gegnern behauptet wird.

Ich bitte Sie, der vorliegenden Standesinitiative Folge zu geben. Mit der Zustimmung verpflichten Sie die Kantone nicht, das Bausparen einzuführen, sondern Sie geben ihnen die Möglichkeit, dies zu tun.