Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-09-26
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Auch hier geht es darum, dass wir mit der Vereinfachung der Bewilligungsverfahren nicht das Schutzniveau senken dürfen; hier geht es um den Vollzug des Arbeitsgesetzes. Wir kennen heute ein zweistufiges Verfahren. Die Vollzugsbehörden sind in den Kantonen. Von dort gehen die Verfahren zum Bund und danach wieder zurück an die Kantone. Im Vernehmlassungsverfahren hatten die Gewerkschaften grosse Bedenken, dass die heute einheitliche Praxis aufgeweicht wird, dass wir nachher in den 26 Kantonen unterschiedliche Praxen haben werden und dass damit der Schutz der Arbeitnehmenden nicht mehr im gleichen Umfang gewährleistet sein wird wie heute.
Die Minderheit beantragt deshalb, am geltenden Recht und damit an diesem zweistufigen Verfahren festzuhalten, weil die Bedenken, die wir auch in der Kommission geäussert haben, nicht ausgeräumt worden sind. Ich bitte Sie deshalb, dieses zweistufige Verfahren beizubehalten und den Bund nicht aus der Kompetenz und seiner Verpflichtung zu entlassen.