Walter Hansjörg · Nationalrat · 2007-09-26
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-26
Wortprotokoll
Wir behandeln das Mehrjahresprogramm der neuen Regionalpolitik 2008-2015. Die Gesetzesvorlage für die neue Regionalpolitik wurde vor einem Jahr anlässlich der Herbstsession in Flims verabschiedet. Nun liegt der Bundesbeschluss mit dem Mehrjahresprogramm und der Konkretisierung des Gesetzes vor. Die Vorlage wurde vom Bund aus mit den Kantonen vorbereitet und auch auf den neuen Finanzausgleich abgestimmt. Die neue Regionalpolitik beinhaltet zwei Vorlagen: das Mehrjahresprogramm 2008-2015 und den befristeten Zahlungsrahmen für die Einlagen in den Fonds für die Regionalentwicklung. Die Kommission hat zudem die Verordnungen zur Kenntnis genommen. Es geht also um die Umsetzung dessen, was wir im Gesetz beschlossen haben. Von daher haben wir hier einen engen Spielraum. In der ersten Vorlage haben wir drei Themen zu beschliessen: erstens die sachlichen und räumlichen Förderschwerpunkte, zweitens den Förderinhalt und drittens die Schwerpunkte der flankierenden Massnahmen. In der zweiten Vorlage - wie schon erwähnt - haben wir den auf acht Jahre befristeten Zahlungsrahmen von 230 Millionen Franken für die Einlagen in den Fonds zu beschliessen.
Ziel der neuen Regionalpolitik ist es, in ländlichen und wirtschaftlich schwachen Regionen mehr Wertschöfpung zu erzielen und somit die Regionen ökonomisch nachhaltig zu stärken, und zwar nach marktwirtschaftlichen Kriterien. Die neue Regionalpolitik will in erster Priorität exportorientierte Wertschöpfungssysteme fördern und den Strukturwandel im Tourismus stärken. Zweite Priorität haben Bildungs- und Gesundheitsangebote, die Energiegewinnung, die Förderung der natürlichen Ressourcen und die Agrarwirtschaft. Die flankierenden Massnahmen haben zum Ziel, Synergien zwischen Regionalpolitik und weiteren Bundesaufgaben zu entwickeln und diese zu koordinieren. Ich denke da z. B. an die Verkehrspolitik. Regionalpolitik ist letztendlich eine Verbundaufgabe. Für die Definition der Programme und deren Umsetzung sind die Kantone zuständig und verantwortlich. Die Interreg-Programme werden in die neue Regionalpolitik integriert.
Bei der Vorlage 1 schliesst sich die Mehrheit dem Ständerat an, welcher nur eine Änderung bei der Formulierung der Prioritäten vorgenommen hat. Wir haben nur über einen Minderheitsantrag zu befinden. Wir kommen dann in der Detailberatung darauf zurück.
Bei der Vorlage 2, den Fondseinlagen, haben wir die Höhe des befristeten Zahlungsrahmens zu bestimmen und festzulegen. Für die Finanzierung der Projekte wird der bisherige Investitionshilfefonds mit einem Fondsvermögen von zurzeit rund 1,2 Milliarden Franken übernommen, das haben wir im Gesetz beschlossen. Bei jährlichen Einlagen von rund 30 Millionen Franken - diese wurden reduziert - stehen für die Förderung A-fonds-perdu-Beiträge von jährlich rund 40 Millionen Franken und Zinsvorteile von rund 30 Millionen Franken zur Verfügung. Das macht rund 70 Millionen Franken, welche für die neue Regionalpolitik zur Verfügung stehen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, den Zahlungsrahmen von 230 auf 240 Millionen Franken aufzustocken.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlagen einzutreten.