Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-27
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt, bei Artikel 42 einen neuen Absatz 3 einzufügen. Dieser Antrag erfolgt nach eingehender Diskussion mit der Verwaltung und den Experten aus Landwirtschaft und Tiermedizin. Magistralrezepturen sind nicht zulassungspflichtig; damit entfällt die Prüfung des toxikologischen Potenzials möglicher Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln, die von behandelten Tieren gewonnen werden.
Mit aufwändigen Untersuchungen muss gezeigt werden, dass die Höchstkonzentrationen der entsprechenden Substanz in den Lebensmitteln nicht erreicht werden.
Gestützt auf die Lebensmittelgesetzgebung kann die Verwendung bestimmter Tierarzneimittel für Nutztiere schon heute verboten werden. Bei Magistralrezepturen mit nicht verbotenen Stoffen kann das Rückstandverhalten höchstens grob geschätzt werden. Durch Magistralrezepturen kann auch die Zulassungspflicht umgangen werden, was in der Vergangenheit oft zu Missbräuchen führte.
Ihre Kommission beantragt Ihnen daher, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, Magistralrezepturen für Nutztiere wenn nötig generell zu verbieten. Er kann jedoch auch weniger einschneidende Massnahmen treffen und zum Beispiel nur Magistralrezepturen mit bedenklichen Stoffen verbieten.