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Cathomas Sep · Nationalrat · 2007-10-01

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Laut Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens zu erlassen. Diese Vorschriften sollen gleichzeitig mit der [PAGE 1560] Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes und der entsprechenden Verordnung erlassen werden.

Um welche Geräte handelt es sich? Bei der Umstellung von analogem zu digitalem Fernsehen wird ein spezielles Übertragungsgerät, die sogenannte Set-Top-Box, eingesetzt. Jedes digitale Fernsehgerät benötigt ein solches Gerät. Ende 2006 betrug der schweizerische Bestand zirka 750 000. Für die nächsten drei bis fünf Jahre muss für die Schweiz mit einem Anstieg auf 3 Millionen Geräte gerechnet werden. Diese Geräte haben einen sehr unterschiedlichen Stromverbrauch, und zwar nicht nur, wenn sie in Betrieb sind, sondern vor allem auch im Stand-by-Modus, also im Ruhezustand. Besonders zu erwähnen ist auch, dass diese Geräte von den jeweiligen Fernsehanbietern verschlüsselt werden und der Konsument nicht selber entscheiden kann, welches Gerät er kauft. Es gibt heute Geräte, die im Stand-by-Modus einen Stromverbrauch von nur 3,5 Watt aufweisen. Das angestrebte Ziel ist die Entwicklung von Geräten mit einem Verbrauchswert von zirka 1 Watt. Diese Werte sind bedeutend tiefer als die Werte jener Geräte, welche heute eine grosse Mehrheit der Konsumenten kaufen muss. Diese Geräte verbrauchen im Betrieb im Mittel 12 Watt und im Stand-by-Modus zirka 9 Watt; dies sind ungefähr 1 bis 2 Prozent eines durchschnittlichen Haushaltverbrauches.

Der Bundesrat hat gemäss Artikel 8 des Energiegesetzes die Möglichkeit, Vorschriften für das Inverkehrbringen von Geräten zu erlassen, soweit freiwillige Vereinbarungen mit der Branche nicht zustande kommen oder die vereinbarten Zielwerte nicht eingehalten werden. Das Departement hat im Verlaufe der letzten zwei Jahre an einer Zielvereinbarung mit der Branche gearbeitet, nun hat aber der weitaus grösste Anbieter die Zielvereinbarung nicht unterzeichnet. Somit gilt die Vereinbarung für ihn nicht und kann ihre Wirkung nicht entfalten. Im Hinblick auf die rasante Entwicklung im digitalen Fernsehen und im Wissen darum, dass innert sehr kurzer Zeit Hunderttausende von diesen nicht energieeffizienten Geräten gekauft werden, muss die Politik im Sinne einer effizienten und sparsamen Energienutzung ihre Verantwortung wahrnehmen und entsprechende Vorschriften erlassen.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab und begründet seinen Entscheid mit den bis Ende 2007 durch das UVEK zu erarbeitenden Aktionsplänen zu Energieeffizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien. Der Bundesrat will nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden.

Der Ständerat hat trotz der abwartenden Haltung des Bundesrates die Motion angenommen. Im Hinblick auf die schnelle Entwicklung des digitalen Fernsehmarktes will er beim Erlass entsprechender Verbrauchsvorschriften keine Zeit verlieren.

Die UREK-NR hat das Geschäft am 3./4. September behandelt. Im Wissen, dass die Umstellung auf digitales Fernsehen in verschiedenen Sendegebieten voll im Gange ist, unterstützt die Kommission das Anliegen der ständerätlichen Kommission. Wenn die gemäss Artikel 8 des Energiegesetzes vorgesehenen freiwilligen Vereinbarungen nicht zustande kommen, muss man mit dem Erlass von Verbrauchsvorschriften die entsprechende Korrektur des Marktangebotes einleiten. Wie bereits erwähnt, verlangt die Marktentwicklung ein rasches Handeln.

Die Kommission empfiehlt mit 15 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen und die Motion anzunehmen.