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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-10-01

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-10-01

Wortprotokoll

Die Hauptbegründung der SRG ist nicht die, dass es zu wenig UKW-Frequenzen hat, sondern sie will diesen Teil des Programms von Radio DRS 1 wegnehmen und über ein anderes, nämlich ein DAB-Instrumentarium verteilen. Die konzessionsrechtliche Frage, die sich hier stellt und die sich der Bundesrat bei der Erteilung der neuen Konzession wird stellen müssen, ist weniger [PAGE 1535] die Frage, wie viel Volksmusik die Schweiz braucht, als vielmehr die Frage: Ist es richtig, dass das gesamte Radioangebot der SRG immer mehr verspartet wird? Das bedeutet, dass klassische Musik beispielsweise praktisch nur noch über Radio DRS 2 zu erhalten ist und dass jetzt neu via DAB eine Verbreitungsmethode geschaffen wird, die zur Folge hat, dass Volksmusikfreunde nur noch einen speziellen Sender haben und der "Durchschnittsschweizer" keine Welle mehr hat, auf der er sowohl Nachrichten als auch Volksmusik und vielleicht einmal klassische Musik oder Jazz hören kann, also vom ganzen Angebot profitiert. Das ist für mich die entscheidende Frage, die wir uns angesichts dieser Entwicklung mit Blick auf die neue Konzession stellen müssen.

Deshalb habe ich Ihnen in der Hauptantwort auch gesagt, dass diese Frage noch auf uns zukommen wird.