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Spoerry Vreni · Ständerat · 2000-09-28

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-28

Wortprotokoll

Kollege Béguelin hat etwas Wichtiges gesagt: Er hat ausgeführt, dass die Verantwortung für das Land bei uns liege und nicht bei den Initianten. Ich teile seine Meinung vollumfänglich. Aber gerade deswegen, weil die Verantwortung für unser Land bei uns liegt, kann ich den Gegenvorschlag nicht unterstützen.

Ich kann bei der Behandlung einer Volksinitiative nicht zu einem Präjudiz Hand bieten, das uns in der Zukunft immer wieder Schwierigkeiten bereiten dürfte. Ich kann einer Volksinitiative aus taktischen Gründen nicht einen Gegenvorschlag gegenüberstellen, der nur das enthält, was ohnehin schon gilt. "Der Bundesrat entscheidet über den Zeitpunkt der Reaktivierung des Beitrittsgesuches", und "Wenn es die Interessen der Schweiz erfordern, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Reformen." Das ist ohnehin selbstverständlich und die Aufgabe des Bundesrates. Ich kann einer Volksinitiative, die in der Abstimmung ein Volks- und Ständemehr erfordert, nicht einen Gegenvorschlag gegenüberstellen, der der Volksabstimmung entzogen ist.

Ich kann den Gegenvorschlag aber auch materiell nicht unterstützen, weil er, von mir aus gesehen, nicht mit dem übereinstimmt, was wir den Stimmberechtigten Anfang dieses Jahres erzählt haben. Wir haben ihnen gesagt, dass wir jetzt die bilateralen Verträge abschliessen. Diese haben eine mehrjährige Übergangszeit, in welcher die Konsequenzen aus diesen Verträgen schrittweise umgesetzt werden. Und wir haben ihnen zugesichert, dass sie sich nach sieben Jahren, wenn die Erfahrungen aus den bilateralen Verträgen vorliegen, auf Wunsch nochmals über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens aussprechen können.

Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass wir jetzt keine Signale geben dürfen, die ein zweispuriges, ein doppelspuriges Vorgehen beinhalten. Denn wie gesagt: Die Kompetenzen für Integrationsbemühungen und für Abklärungen, wie sich die Interessen der Schweiz entwickeln und ob es im Interesse der Schweiz liegt, sich später der EU anzuschliessen, diese Kompetenzen und diese Möglichkeiten hat der Bundesrat ohnehin; das gehört zu seiner Regierungsaufgabe.

Aus diesem Grunde muss ich aus meinem Verständnis von Verantwortung gegenüber dem Land dieser Initiative eine Absage erteilen und kann auch diesen deklamatorischen Gegenvorschlag nicht unterstützen. Ich bedaure das - das muss ich sagen - wegen des Enthusiasmus der Jungen, die hinter dieser Initiative stehen. Es ist ihre Schweiz und ihre Zukunft, die sie gestalten wollen. Aber ich bin nicht der Meinung, dass ein Rückzug der Initiative einem Gesichtsverlust gleichkäme. Denn im Moment, als die Initiative gestartet wurde, konnte man nicht wissen, dass zum Zeitpunkt der Abstimmung die bilateralen Verträge akzeptiert sein würden und unter welchen Bedingungen sie akzeptiert wurden: nämlich eben im Lichte einer mehrjährigen Übergangszeit und mit der Zusicherung einer späteren, nochmaligen Stellungnahme zum Kernstück, zum Freizügigkeitsabkommen und damit zum gesamten Paket. Es ist kein Gesichtsverlust für Initianten, eine Initiative zurückzuziehen, wenn sich die Voraussetzungen gegenüber dem Zeitpunkt der Lancierung geändert haben. In meinen Augen ist dies hier der Fall.

Wenn ein engagierter EU-Gegner den Initianten empfiehlt, sie sollten doch bitte ihre Initiative aufrechterhalten, dann würde ich den Initianten sagen: Hört gut zu und werdet ein bisschen skeptisch und denkt daran, wie ihr eurem langfristigen Ziel - dem ich im Prinzip durchaus folgen kann - am besten gerecht werden könnt.