Müller Philipp · Nationalrat · 2007-10-02
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-02
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag der Minderheit III betreffend Artikel 15a Absatz 2. Mit der von der Kommissionsmehrheit beantragten Abweichung zum Ständerat werden Urnenentscheidungen grundsätzlich ausgeschlossen. Diese sind aber aufgrund der vom Bundesgericht postulierten Begründungspflicht bei ablehnenden Entscheiden ohnehin nicht mehr möglich. Eine andere Haltung hiesse, Sand in die Augen zu streuen. Wir ändern ja mit dieser Vorlage nicht die Verfassung, auf die sich das Bundesgericht bei seinen Entscheiden gestützt hat, sondern lediglich ein Bundesgesetz. Die Vorgaben des Bundesgerichtes sind also einzuhalten.
Anders ist die Lage bei Urnenabstimmungen im Rahmen eines Referendums. Referendumsabstimmungen entsprechen den Anforderungen der vom Bundesgericht aufgestellten Kriterien. Einerseits können die Anträge in den Abstimmungsunterlagen gemäss Artikel 15b begründet werden, andererseits wird das Beschwerderecht gemäss Artikel 15a nicht tangiert. Wir können also unter Beachtung der Vorgaben des Bundesgerichtes hier frei entscheiden, ob wir auch inskünftig ein Referendum gegen einen Entscheid der Gemeindeversammlung zulassen wollen oder nicht. Mit der Formulierung der Kommissionsmehrheit ist ein Referendum in jedem Fall ausgeschlossen. Die Version des Ständerates und der Minderheit III lässt es hingegen den Kantonen offen, ob sie auch inskünftig Referendumsabstimmungen wollen oder nicht. Wir müssen hier klar Farbe bekennen. Wollen wir auch inskünftig den Kantonen die Durchführung von Referendumsabstimmungen ermöglichen, bei denen ja eine rechtsgenügliche Begründung auf dem Referendumsbogen mitgeliefert werden kann, oder wollen wir den Kantonen auch Referendumsabstimmungen verbieten?
Mit der Formulierung des Ständerates sind Referendumsabstimmungen weiterhin möglich, nicht jedoch Urnenabstimmungen von Anfang an, weil in einem solchen Fall die Gerichtsinstanzen mangels Begründung einschreiten würden. Beachten Sie aber vor allem auch, dass mit der Formulierung der Kommissionsmehrheit auch gegen abgelehnte Einbürgerungsgesuche kein Referendum mehr möglich ist. Die Minderheit III will es wie der Ständerat den Kantonen überlassen, ob sie auch inskünftig Referenden zulassen wollen.
Ich bitte Sie also, die Formulierung des Ständerates zu übernehmen und die Minderheit III zu unterstützen.