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Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-10-02

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Aufgabe der Gerichte ist es, Gesetze auszulegen, soweit sie ausgelegt werden müssen. Das hat das Bundesgericht seit 2003 in diversen Urteilen zur Frage der Rechtsnatur von Einbürgerungsentscheiden gemacht. Es hat festgestellt, dass das Einbürgerungsverfahren materiell ein Akt der Rechtsanwendung und nicht ein politischer Akt sei. Gesuchstellern stehen demzufolge die Verfahrensgarantien zu; sie haben Anspruch auf rechtliches Gehör, was wiederum eine Begründungspflicht bedingt. Weiter hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei einem Einbürgerungsentscheid als Gemeindeorgan handeln und somit eine staatliche Verwaltungsaufgabe wahrnehmen. Damit sind sie an die Grundrechte gebunden, also gilt das Diskriminierungsverbot. Diese Auslegung teilen wir Grünen vollumfänglich. Der Sinn des Minderheitsantrages besteht nun darin, die Inhalte der Bundesgerichtsentscheide zur Frage der Einbürgerungen ins Bürgerrechtsgesetz hineinzuschreiben.

Der Antrag der Mehrheit versucht, den Einbürgerungsentscheid sowohl als politischen wie als Verwaltungsakt zu qualifizieren. Wir halten dies nicht für angezeigt. Die Demokratie hat in diesem Zusammenhang vor allem den Auftrag, den Rahmen zu bestimmen und festzulegen, welchen Kriterien eine Einbürgerung zu folgen hat. Das erachten wir als richtig und eine andere Organisation des Einbürgerungswesens für nicht sachgerecht. Der Rahmen ist für uns rechtsgenüglich gesetzt, sodass sich für uns diesbezügliche Ergänzungen erübrigen.

Wir Grünen sind rechtlich und politisch für klare Verhältnisse - im Interesse der Gesuchsteller, der Behörden und der Bevölkerung, aber auch vis-à-vis der hängigen Volksinitiative. Bedenken Sie: Die Gemeinde Emmen hat die Einbürgerungen an der Urne abgeschafft und diese Aufgabe mittlerweile an eine Kommission delegiert. Wir möchten heute nicht in einer Weise gesetzgeberisch tätig werden, die uns in Emmen und anderswo in die Zeit vor den Entscheiden des Bundesgerichtes zurückführen könnte. Auch Einbürgerungsentscheide an der Gemeindeversammlung halten wir nicht für opportun. Die Grünen lehnen aus grundsätzlichen, aber auch aus spezifischen Gründen in aller Öffentlichkeit geführte Verhandlungen über Personen ab. Gemeindeversammlungen sind manchmal unberechenbar; sie sind Stimmungen unterworfen und die Ergebnisse entsprechend inkohärent. Der Schutz der Persönlichkeitssphäre ist zu wenig gewährleistet.

Wenn das Bundesgericht jetzt - nach all den Wirbeln in der Gesellschaft, in der Politik und in den Medien - noch einmal urteilen müsste, würde es genau gleich entscheiden bzw. entscheiden müssen. Das liegt daran, dass das Bundesgericht nicht in einem rechtsfreien Raum agiert, sondern aufgrund des geltenden Rechtes urteilt.

Bei allem Respekt vor den Absichten des Ständerates: Seine Initiative versucht die Quadratur des Zirkels. Sie zielt darauf ab, dass eine Einbürgerung sowohl ein Verwaltungs- als auch ein politischer Akt sei. Diese Zwitterstellung erachten wir als Verhängnis. Wir Grünen sind für faire Einbürgerungen; solche bietet das Verwaltungsverfahren. Dort sind eine gründliche Abklärung des Sachverhalts, eine qualifizierte Begründung im Ablehnungsfall und der Ausschluss von Diskriminierungen gewährleistet. Zudem ist die Möglichkeit für einen Weiterzug gegeben, sollten Rechtsgrundsätze verletzt worden sein. Das entspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien. Die Stimmberechtigten können im Rahmen der Gesetzgebung Einfluss nehmen, doch die Rechte des Einzelnen sind auch ein schützenswertes Gut. Demokratie kann viel, aber sie darf nicht alles. Demokratie und Rechtsstaat gehören zusammen.

Wir beantragen Ihnen, unseren Minderheitsantrag zu unterstützen.