Lexipedia

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2007-10-02

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, bei Artikel 15a - Verfahren im Kanton - die Anträge der Minderheit I (Schelbert) und der Minderheit II (Roth-Bernasconi) zu unterstützen und den Antrag der Minderheit III (Müller Philipp) abzulehnen.

Die SP geht grundsätzlich davon aus, dass die Einbürgerung ein administrativer und kein politischer Akt ist. Das schafft Klarheit, denn im Moment haben wir eine Mischform. Einbürgerungen sollen aber nicht einfach sang- und klanglos passieren, sondern sie sollen auch gebührend öffentlich zur Kenntnis genommen werden, wenn sie erfolgt sind. Die neuen Bürgerinnen und Bürger sind dann nicht nur Steuerzahlende und Nutzniessende schweizerischer Vorteile, sie haben endlich auch die Möglichkeit, sich politisch einzubringen und selbst gewählt zu werden. Wer sich einbürgern lassen will, lebt und arbeitet oft jahrelang in der Schweiz und fühlt sich auf die eine oder andere Art zugehörig. Er oder sie ist also kein Newcomer. Warum also alle Register ziehen, damit eine Einbürgerung an der Urne oder in der Gemeindeversammlung scheitern kann? Das ist für die Demokratie belastend und unnötig.

Wir unterstützen den Antrag der Minderheit I, der die Einbürgerungen durch kantonales Recht geregelt sehen will. Aber - das ist grundsätzlich wichtig - das kantonale Recht soll verfassungsmässige Verfahrensgarantien beinhalten. Verfahrensgarantien sind Grundrechtsgarantien, zu welchen das rechtliche Gehör gehört, das nur gewährleistet werden kann, wenn daran auch Begründungen und die Begründungspflicht und logischerweise auch das Beschwerderecht geknüpft sind. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, muss Beschwerde einreichen können, sonst ist das eben auch undemokratisch. Wir sind stolz auf unsere demokratischen Rechte; sie müssen auch jenen zustehen, die sich einbürgern lassen möchten. Zu den verfassungsmässigen Grundrechten gehört auch, dass niemand aufgrund seiner Herkunft, seiner Rasse, seiner Religion oder seiner Hautfarbe diskriminiert wird, aber auch, dass niemand Opfer von Willkür wird. Öffentliche Abstimmungen über Einbürgerungen sind oft von Willkür begleitet.

Mit seiner Forderung, dass Verfahrens- und Grundrechte auch bei der Einbürgerung gelten sollen, sticht unser Kollege Schelbert in ein Wespennest. Denn seine Forderung kann nur erfüllt werden, wenn wir von Einbürgerungsentscheiden an der Urne oder in Gemeindeversammlungen Abschied nehmen, das heisst, wenn wir uns dazu bekennen, dass die Einbürgerung ein administrativer Akt ist. Alles andere wäre die Quadratur des Kreises. Wir lassen Abstimmungen an Gemeindeversammlungen durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu und genügen so dem Erfordernis der Demokratie; wir riskieren aber, dass Menschen, die eingebürgert werden wollen, diskriminiert und der Willkür preisgegeben werden.

Zu Artikel 15a Absatz 2, wonach Einbürgerungen durch die Stimmberechtigten unzulässig seien - Minderheit II -: Das ist unserer Meinung nach folgerichtig, wenn wir verfassungsmässig garantierte Verfahren einfordern, und die gehören zu jedem Rechtsstaat. Wir haben viele Möglichkeiten, Einbürgerungen sorgfältig und rechtskonform vorzubereiten: durch Einbürgerungskommissionen, durch die Exekutive, durch gewählte Politikerinnen und Politiker usw. Das reicht aus; wir müssen uns doch nicht dort Probleme einhandeln, wo keine nötig sind. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder erfahren - ich nenne Emmen, es gibt andere Beispiele -, dass es gerade bei Einbürgerungen in der Gemeindeversammlung menschelt. Es gibt halt immer wieder Leute, die es sich nicht verkneifen können, das berühmte Exempel zu statuieren; dies an einem Menschen, der es gar nicht verdient hat - einfach, weil er die Kühnheit besitzt, das Schweizer Bürgerrecht erwerben zu wollen.

Herr Schlüer hat vorhin gesagt, über eine Einbürgerung nicht abzustimmen sei eine abgrundtiefe Verachtung der Demokratie; wenn man die Leute nicht an die Urne lassen wolle, sei das ein Maulkorb für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Nein, es ist einfach so, dass die Demokratie auch ihre Grenzen hat und dass wir das anders regeln wollen. Was wir anders regeln können, um sorgfältig zu sein, um Grundrechte nicht zu verletzen, müssen wir anders regeln.

Ich bitte Sie, die Minderheit III (Müller Philipp) abzulehnen. Ich habe das bereits begründet.