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Heim Bea · Nationalrat · 2007-10-02

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Artikel 15c ist mit "Schutz der Privatsphäre" übertitelt. Es gilt also, bei der Einbürgerung die richtige Balance zwischen öffentlichem Interesse und [PAGE 1570] Persönlichkeitsschutz zu schaffen und so zu legiferieren, dass die per Bundesverfassung garantierten Grundrechte respektiert sind. Dazu gehört die Religionsfreiheit. Wenn ich jetzt von Frau Hutter höre, die Religionszugehörigkeit sei ein Problem, dann widerspricht sie gerade der Bundesverfassung und der Religionsfreiheit.

Wir sind dagegen, dass die Religionszugehörigkeit publiziert wird. Religionszugehörigkeit darf kein Kriterium für die Zustimmung zu einem Einbürgerungsgesuch oder für dessen Ablehnung sein. Wir wollen nicht, dass sich solche Geschichten, wie sie Frau Hubmann am Beispiel des Vaters von Sigi Feigel illustriert hat, in unserem Land noch einmal wiederholen. Wir beantragen Ihnen deshalb dringend, Buchstabe d zu streichen.

Der Antrag der Minderheit V (Müller Philipp) ist aus Sicht der SP-Fraktion jenseits von Gut und Böse, und ich hoffe, dass dies auch aus liberaler Sicht so ist. Angaben über die Bezahlung von Steuern, den Bezug von Sozialhilfe, Angaben zur Invalidität und damit auch zur Gesundheit publizieren zu wollen verstösst gegen das Diskriminierungsverbot der Verfassung. Es ist die Fortsetzung der unschönen Scheindebatten im Sozialbereich. Für Einbürgerungskommissionen können gewisse Daten, wie sie von der Minderheit V aufgeführt werden, durchaus ein Thema sein. Die Mitglieder dieser Kommission unterstehen aber dem Amtsgeheimnis. Solch sensible Daten öffentlich bekanntzumachen ist ein Eingriff in sehr persönliche Bereiche. Das führt zur Diskriminierung der Betroffenen und diskreditiert und schwächt auch die Arbeit der Einbürgerungskommission. Hand aufs Herz: Heute wollen gewisse Leute die Einbürgerungswilligen in die Mangel nehmen - und wer ist morgen dran? Wehren Sie solchen Tendenzen, erteilen Sie der Minderheit V eine klare Absage.

Um diese Absage ein für allemal zu "nageln", beantragt Ihnen die SP-Fraktion, einen zusätzlichen Absatz 2bis einzuführen, der das ausdrückliche Verbot jeglicher Diskriminierung festhält. Die Veröffentlichung von Angaben wie Rassenzugehörigkeit, religiöse Überzeugung und Lebensumstände soll verboten sein. Ich bedaure persönlich, dass wir so weit sind, dies im Gesetz festhalten zu müssen. Aber es ist nötig, damit der Schutz der Privatsphäre der Menschen - gleich welcher Nationalität - gewährleistet ist und ihre Würde respektiert wird.