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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2007-10-02

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion wird auf dieses Gesetz eintreten, es aber gleichzeitig zurückweisen, weil es ganz bemerkenswerte Mängel beinhaltet, die auch im Laufe der Kommissionsdebatte nicht behoben werden konnten. Im Gegenteil, mit der Aufnahme des Elektroschockgeräts, des sogenannten Tasers, ist das Gesetz heute völlig verfehlt.

Ich bin nicht dagegen, dass der Bundesrat eine einheitliche Regelung von polizeilichem Zwang vorschlägt. Das hat auch der Europarat aufgrund des Berichtes, den ich gemacht habe, bereits beschlossen. Der Ministerrat hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Rückführung von Asylsuchenden in ihre Heimatländer zu regeln. Der Bericht füe den Europarat wurde damals nötig, da in verschiedenen Mitgliedstaaten Rückführungen tödlich endeten, weil Menschen, die sich gegen ihre Ausweisung wehrten, z. B. die Atemwege wissentlich mit Klebstoff und Helmen behindert wurden; sie wurden mit Medikamenten ruhiggestellt, und ihnen wurde Gewalt angetan. Solche Gewaltanwendungen führten zum Tod von Menschen, die sich auflehnten.

In diesen Rückblick möchte ich auch noch integrieren, dass in der Schweiz innerhalb von wenigen Jahren zwei Personen bei der Ausschaffung getötet wurden; es waren ein Afrikaner und ein Palästinenser. Über diese Toten wurde sehr viel geschrieben. Über die vielen psychischen Verletzungen, Erniedrigungen und Demütigungen sowie die leisen Menschenrechtsverletzungen wurde kaum je berichtet, wenn da nicht zivilgesellschaftliche Organisationen wären wie ELSA, Augenauf, Amnesty International und die Schweizerische Flüchtlingshilfe. Dank diesen Institutionen konnten wir auch sehen, welche Probleme bei solchen gewalttätigen Ausschaffungen auftauchen. Herr Bundesrat Blocher wird mir wahrscheinlich sagen, dass dies alte Geschichten seien. Dazu ist zu sagen, dass Menschenrechtsverletzungen für Angehörige und in Bezug auf das Ansehen eines Rechtsstaates nie verjähren.

Das Gesetz gilt für die Polizeiorgane des Bundes, für die Transporte von Kriminellen im Auftrag der Bundesbehörden im Inland und für die kantonalen Organe für die Rückführung von Ausländerinnen und Ausländern. Damit sind Einzelpersonen, z. B. junge Männer, gemeint, aber auch Familien mit Kindern, unbegleitete Jugendliche, Alte, Kranke, kurz: Menschen, deren einziger Verstoss es ist, dass sie sich illegal in der Schweiz aufhalten. Das Gesetz gilt völlig undifferenziert für alles und jedes, und die "NZZ" sprach gar von einem Mini-Polizeigesetz. Das Gesetz ist eine Zwängerei, und die polizeilichen Organe haben bezüglich der Anwendung von polizeilichem Zwang viel zu viel Spielraum, und dieser soll ja, wie wir bereits von Kollege Schelbert gehört haben, auf Verordnungsstufe geregelt werden. Wir haben gar keinen Einfluss darauf.

Der Bundesrat schreibt in seinem Entwurf, dass der polizeiliche Zwang verhältnismässig angewendet werden soll - der Begriff "verhältnismässig" ist ein Gummibegriff -, dass z. B. körperliche Gewalt, Hilfsmittel oder Waffen nur unter Wahrung der physischen Integrität der Personen eingesetzt und Fuss- und Handfesseln sowie Diensthunde nur im Notfall eingesetzt werden dürfen. Auch "Notfall" ist ein Gummibegriff. Der Bundesrat sagt auch, dass die Atemwege der Auszuschaffenden oder zu Transportierenden nicht beeinträchtigt werden dürfen und Medikamente weder zur Ruhigstellung noch als Ersatz für polizeilichen Zwang oder zur Narkotisierung verwendet werden dürfen. Das bundesrätliche Credo ist eindrücklich. Aber wie sieht die Realität aus? Wozu braucht es Hunde, die ja, wenn sie gezielt eingesetzt und losgelassen werden, eine Waffe sind? Darüber haben wir in den letzten Monaten im Zusammenhang mit Kampfhunden genügend gesprochen. Was soll ein Taser in der Hand eines Polizisten? Der Taser kann eine tödliche Waffe sein. Wer sichert zu, dass Taser nicht gegen Menschen verwendet werden, die bei der Ausschaffung einfach deshalb rabiat werden, weil sie eh nichts zu verlieren haben?

Ich fordere Sie auf, den missratenen Gesetzentwurf an den Bundesrat zurückzuweisen mit der Auflage, ihn so zu gestalten, dass Rückführungen grundsätzlich gewaltfrei durchgeführt werden können. Die gewaltfreien Mittel müssen sichtbar aufgelistet werden, das Recht auf Beschwerde soll gewährleistet sein, und über jede Ausschaffung muss ein Bericht erstattet werden. Auch muss ein Menschenrechtsbeobachter bei den Ausschaffungen dabei sein.

Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag der Minderheit zuzustimmen.

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