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Fehr Hans · Nationalrat · 2007-10-03

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-03

Wortprotokoll

Frau Vermot, ich bitte Sie, das Wort "Skandal" im Zusammenhang mit diesem Taser, dem Elektroschockgerät, nicht allzu leichtfertig zu gebrauchen. Sie kennen sich offenbar in der Praxis zu wenig aus - Sie finden das einfach schlimm. Sie wollen mit Ihrer Partei ein sogenanntes Zwangsanwendungsgesetz ohne Zwang. Aber ein Zwangsanwendungsgesetz ohne Zwang, das geht nun einfach nicht.

Zu Artikel 15, zu diesem Minderheitsantrag, der den Taser ausschliessen will: Es ist sonnenklar, viele Polizeibeamte wollen dieses Gerät, sie sind überzeugt von diesem Gerät; viele Kantone haben sich dafür entschieden, weil es wirksam ist und letztlich z. B. in Extremsituationen viel humaner ist als eine Schusswaffe. Frau Vermot hat vorhin von den Verletzungen in Amerika usw. gesprochen: Es liegt hier ein Bericht der Zürcher Stadtpolizei vor. Frau Vermot, die Zürcher Stadtpolizei, die ja sozialdemokratisch geführt ist, sagt es ganz klar: Bei den Tests, die man weltweit gemacht hat - das steht in einer Interpellationsantwort im Namen des Stadtrates von Zürich -, bei etwa 2300 weltweit untersuchten Taser-Einsätzen hat man keinen einzigen bekannten Fall von gesundheitsschädigenden oder gar tödlichen Folgen festgestellt. Das müssen Sie lesen, das ist immerhin sozialdemokratisch.

Es ist klar, dass die Polizei in Extremsituationen oder in geschlossenen Räumen keine Schusswaffe anwenden kann, ohne das grosse Risiko einzugehen, Unbeteiligte zu verletzen. Darum ist der Taser, der die Leute für eine kurze Zeit ausser Gefecht setzt, sie immobilisiert, darum ist diese Waffe sehr sinnvoll. Es wäre wenig sinnvoll, den Taser auf Kantonsstufe zu lassen, wie es heute der Fall ist, nicht aber auf Stufe Bund zu nehmen. Darum bitte ich Sie, die Minderheit bei Artikel 15 abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.

Noch kurz zu Artikel 14 und zu dem von der Linken verlangten Verbot der Diensthunde: Jeder, der in diesem Bereich schon etwas zu tun gehabt hat, weiss, dass Diensthunde für die Polizei unentbehrlich sind. Nur schon die Präsenz von Diensthunden - sie müssen gar nicht zum Einsatz kommen - sorgt bei dieser "Kundschaft" für einen gewissen Respekt. Dies gilt auch bei Ausschaffungen, bei speziellen Transporten und vor allem auch, wenn Drogen im Spiel sind.

Der Ständerat hat zu Recht ein Verbot der Diensthunde abgelehnt. Es ist ja logisch, dass man Diensthunde nicht in jedem Fall einsetzt. Es ist immer eine Frage der Zweckmässigkeit und der Verhältnismässigkeit. Wo es sinnvoll ist, müssen Diensthunde eingesetzt werden können. Denn ihr Einsatz ist humaner als ein Waffeneinsatz.

Ich bitte deshalb im Namen der SVP-Fraktion, beide Minderheitsanträge - betreffend die Diensthunde und die Taser-Geräte - abzulehnen.