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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Wir sind bei Artikel 9 Absatz 3bis, und ich möchte auf die Kinderrechtskonvention verweisen. Es geht hier um die Ausweisung von Kindern. Das Zwangsanwendungsgesetz ist ein Zwitter, ich habe das schon gestern gesagt. Es gilt für alle Menschen, die in ihre Länder zurückgeführt werden, von der abgewiesenen Asylfrau, die sich vor der Rückkehr in ihr Land fürchtet, über Kinder, die nicht wissen, was mit ihnen passiert, bis zum kaltblütigen Verbrecher, der seine Strafe hier abgesessen hat und nun des Landes verwiesen wird. Dieser Eintopf und diese Undifferenziertheit machen es auch schwierig, angepasste Ergänzungen vorzuschlagen. Mein Augenmerk richtet sich aber hier auf die abgewiesenen Asylsuchenden, vor allem auf Familien mit Kindern und unbegleitete Jugendliche.

Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention unterzeichnet und ist damit an die Anforderungen dieser Konvention gebunden, auch wenn sie noch einige nicht nachvollziehbare Vorbehalte mitschleppt. Die Hauptsorge, die in der Konvention ausgedrückt wird, gilt dem Recht von Kindern auf psychische und physische Entfaltung und dem Schutz von Kindern. Diese Forderung gilt vor allem auch für Kinder, die sich in Gefahr oder in prekären Situationen befinden: Schutz vor Gewalt, Schutz vor Trennung von der Familie, Schutz vor Traumatisierung. Kinder sind in ausserordentlichen Situationen sehr fragil. Sie sind es vor allem auch bei Ausweisungen durch die Polizei, die manchmal nicht sehr viel Fingerspitzengefühl beweist und oft frühmorgens Familien ohne Sorgfalt und mit Getöse aus dem Schlaf reisst und auf die Polizeistation zerrt. Kinder müssen mit ansehen, wie sich ihre Eltern, weil sie sich wehren, Gewalt aussetzen. Das wirkt sich auf Kinder zweifellos negativ aus, vor allem wenn Kinder, was gerade bei Flüchtlingen und Asylsuchenden häufig der Fall ist, bereits durch Erwachsene Gewalt erfahren haben.

Zum Schutz der Kinder gehört auch, dass sie sich von ihren Freunden im Kindergarten oder in der Schule verabschieden können, dass sie jene Dinge mitnehmen dürfen, die ihnen wichtig sind und die ihnen eine Art Stütze in der Ungewissheit der Ausweisung geben. Kinder, die mit ihren Familien ausgewiesen werden, sind immer schuldlos. Im Zwangsanwendungsgesetz gibt es keine Kinderschutzklausel, was ein äusserst bedenklicher Mangel ist, der heute behoben werden muss.

Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zuzustimmen.

Bei Artikel 9 Absatz 4 fordere ich, dass in allen Fällen die Würde der Menschen, die ausgeschafft werden, gewahrt wird. Gerade bei Ausschaffungen von sich illegal in der Schweiz aufhaltenden Personen wird diese Würde sehr oft willkürlich verletzt. Ich habe schon gesagt, man reisst Familien aus dem Schlaf, schüchtert sie ein, droht - die Liste der unangebrachten Verhaltensweisen ist leider sehr oft lang, auch wenn heute die Ausbildung von Polizeibehörden an verschiedenen Orten zu besserer Kommunikation mit auszuweisenden Familien beigetragen hat.

Mir ist wichtig - dies ist auch eine Forderung der Menschenrechtskonvention -, dass die Würde immer gewahrt bleibt. Es geht nicht an, dass Menschen mit einem Windelpack versehen werden, während des Flugs nicht auf die Toilette dürfen, dass ihnen das Trinken vorenthalten wird, dass sie angebunden werden oder mit Ketten versehen im Heimatflughafen aussteigen müssen, wie dies einem abgewiesenen afrikanischen Asylsuchenden passierte. Die Behörden seines Landes glaubten, sie hätten es bei diesem verketteten Mann - mit Recht glaubten sie das - mit einem Schwerverbrecher zu tun. Sie steckten ihn sofort ins Gefängnis, und nur dank schweizerischen und afrikanischen NGO gelang es, den Mann wieder freizubekommen. Noch einmal: Bei vielen Ausschaffungen geht es um Menschen, deren einziges Verbrechen es ist, dass sie sich illegal bei uns aufhalten.

Ich bitte Sie, diesem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.

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