Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-09-28
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-28
Wortprotokoll
Die Beantwortung der Interpellation durch den Bundesrat weckt gemischte Gefühle. Die Fragen werden eher kurz beantwortet, im Wesentlichen müssen danach weitere Abklärungen getätigt werden.
Es wird zwar nirgends Nein gesagt, und dafür danke ich selbstverständlich, ebenso wenig finde ich aber ein klares Ja zu entschlossenem Handeln des Bundes. Ich stehe unter dem Eindruck, dass die Bundesinstanzen weder die Schwere und das Ausmass der Feuerbrandproblematik erkannt haben noch dem Zeitfaktor die nötige Beachtung schenken.
Zwar wird Feuerbrandbefall in der Ostschweiz schon seit rund zehn Jahren verschiedentlich festgestellt; in den letzten zwei Jahren breitete sich die Infektion jedoch mit neuer, grosser Dynamik aus und wirkt für die betroffenen Obstbaubetriebe katastrophal. Im Thurgau allein hat sich der Feuerbrand bisher auf das Gebiet von 37 Gemeinden ausgeweitet. 300 Hektaren Erwerbsobstanlagen sind betroffen, und darüber hinaus sind Tausende - 5000 und mehr - Hochstamm-Feldobstbäume befallen; auch in sechs Baumschulen wurde Feuerbrandbefall festgestellt. Im Thurgau allein sind 800 Familien mit je über einer Hektare Obstanlagen existenziell bedroht. Der materielle Schaden ist gross.
Im Übrigen greift der Feuerbrand auch auf weitere Gebiete der Ostschweiz über und wird über kurz oder lang den Obstbau der gesamten Schweiz bedrohen, wenn dieser auch insbesondere auf das Bodenseegebiet konzentriert ist. Über den materiellen Schaden hinaus wird auch das Landschaftsbild massiv betroffen werden, sind doch vor allem in der Thurgauer Landschaft die Obstbäume nach wie vor ein prägendes Element.
Ich erlaube mir den Vergleich: Was dem Genfersee der Weinbau mit seinen Rebbergen, ist dem Bodensee der Obstbau mit seinen Obstanlagen. Ein wesentlicher Unterschied besteht allerdings: Der Nachwuchs einmal gerodeter Obstbäume dauert wesentlich länger als jener von Reben, und der Ertragsausfall dauert Jahre länger. Es muss deshalb bei Rodungen damit gerechnet werden, dass betroffene Betriebe den Obstbau gänzlich aufgeben und damit auch das Landschaftsbild massiv verändert wird. Nochmals: Stellen Sie sich den Genfersee ohne Rebberge vor. Oder ich frage vielleicht etwas schüchtern: Gelten zu Bern für Weisswein andere Regeln als für Apfelsaft?
Bei meiner Interpellation steht denn auch weniger die Entschädigung der Obstproduzenten für ihre Verluste, auch durch die Vernichtung befallener Pflanzen, im Vordergrund. Ich bin hier dem Bundesrat dankbar, dass er sich dazu bereit erklärt hat, Abgeltungen über die prophylaktische Vernichtung hinaus auch für bereits befallene Pflanzen zu prüfen und, was sich insbesondere aus der entsprechenden Pressemitteilung des EVD ergibt, diesem den Auftrag erteilt hat, die Einzelheiten auszuarbeiten. Ich bin hoffnungsvoll, ja ich bin überzeugt, dass die Prüfung angesichts des Schadenausmasses zu angemessenen und damit grosszügigen Entschädigungen führen wird. Die Abgeltungen allein werden aber die Feuerbrandproblematik nicht lösen. Im Vordergrund muss vielmehr unverzüglich ein rasches Überdenken der Bekämpfungsstrategie stehen, gründend auf der Erkenntnis, dass der Feuerbrand nicht auszurotten ist, sondern dass wir damit umgehen lernen müssen. Bereits ist in dieser Hinsicht zu viel Zeit verloren gegangen. Ich vermisse den Willen, Bekämpfungsmassnahmen entschlossen und mit Konzept anzugehen. Die bisherige Praxis des Bundes, lediglich Wirtspflanzen vorsorglich zu roden, genügt allein nicht. Die Vorschrift, befallene Hochstamm-Feldobstbäume zu roden, stösst in Naturschutzkreisen auf - übrigens durchaus verständlichen - Widerstand und macht auch den Baumbesitzern kaum Freude, während die Besitzer von Erwerbsanlagen - ebenso verständlich - dies nachdrücklich fordern. Obstbauern, die schon Erwerbsanlagen roden mussten, pochen auf wirksame Bekämpfungsmassnahmen, bevor sie sich für Neupflanzungen entschliessen. Hier ist eben auch der Zeitfaktor wichtig: Entscheide müssen nun rasch - bis im November - gefällt werden.
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Im angrenzenden deutschen Bodenseeraum wird zur Feuerbrandbekämpfung das Antibiotikapräparat Streptomyzin bzw. Plantomyzin verwendet. Dies ist in meinen Augen zwar problematisch, da der Einsatz von Antibiotika längerfristig zu Resistenzen führt. Es ist aber zu beachten, dass derzeit schlicht keine realistischen Alternativen zu einer restriktiv gehandhabten Anwendung von Plantomyzin bestehen. Die Erteilung von Sonderbewilligungen für einen gezielten Einsatz ist deshalb trotzdem ernsthaft zu prüfen - insbesondere auch, um die Gefahr von unkontrollierten Anwendungen des schon in der Grenzstadt Konstanz frei erhältlichen Mittels abzuwenden.
Der Einsatz von Antibiotika kann jedoch nicht die weiterführende Lösung sein. Ich halte das klar fest. Ich habe mir sagen lassen, dass an den Forschungsanstalten des Bundes - auch in Wädenswil - das nötige Fachwissen über den Feuerbrand zwar vorhanden sei, dass es aber an Ressourcen für die nutzbringende Anwendung fehle. Das darf so nicht sein. Ich bitte den Bundesrat, hier seinen Einfluss geltend zu machen. Der Weg könnte insbesondere über die Entwicklung so genannter Antagonisten gehen, also über harmlose Bakterien, welche den Feuerbrand gewissermassen verdrängen und an seine Stelle treten. Ich habe aber gehört, dass Bewilligungen für Feldversuche dieser Art zurückgehalten werden.
Ich höre, dass Meditech in Florida im Staatsauftrag Mittel mit guter Wirkung entwickelt. Ich bitte darum, hier raschestmöglich einzuhaken und auch den Blick über die Landesgrenzen hinweg nicht zu scheuen. Es genügt nicht mehr, das weitere Vorgehen nur zu prüfen. Es muss nun rasch gehandelt werden, Entscheide müssen noch in diesem Jahr getroffen werden. Wir können uns zögerliches Vorgehen nicht länger leisten. Ich bitte den Bundesrat hier um ein energisches Vorgehen.