Borer Roland F. · Nationalrat · 2007-10-03
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-03
Wortprotokoll
Auf die Gefahr hin, dass ich morgen nochmals gefragt werde, möchte ich heute, auch wenn das Publikum nicht mehr so zahlreich ist, meine Interessen offenlegen. Ich bin Mitglied der Groupe de Réflexion der Groupe Mutuel. Ich bitte die Damen und Herren, die morgen wieder Interesse daran haben, ihre Kolleginnen und Kollegen doch dementsprechend zu orientieren.
Unser Antrag auf Nichteintreten kommt nicht der Abschaffung des Risikoausgleichs an sich gleich. Vielmehr geht es darum, den bestehenden Risikoausgleich weiterzuführen und nicht aus dem hohlen Bauch heraus zu verändern. Sie wissen es, ich habe es auch an dieser Stelle schon mehrmals gesagt: Persönlich bin ich nach wie vor der Meinung, dass in einem System, in dem der Versicherte jederzeit den Versicherer wechseln kann und jede Versicherung - ich betone: jede Versicherung - diese an einem Wechsel interessierte Person aufnehmen muss, ein Risikoausgleich nur dazu führt, dass keine Durchmischung von sogenannten guten Risiken und schlechten Risiken stattfindet. Ich habe nach wie vor noch nicht begriffen, warum gerade diejenigen, welche für eine Einheitskasse waren - jawohl, Frau Frösch, freut mich -, jetzt dagegen sind, dass die Versicherer unter Umständen über eine natürliche Selektion reduziert werden. Sie würden Ihr System trotz einer verlorenen Abstimmung schlussendlich erhalten.
Ebenfalls festhalten möchten wir, dass der Risikoausgleich zwischen den Versicherern, der mittlerweile weit mehr als eine Milliarde Franken pro Jahr ausmacht, nicht den Versicherten zugutekommt. Der Gesamtanteil an den Kosten des Gesundheitswesens, die zulasten der Grundversicherung gehen, wird mit diesen gigantischen Umverteilaktionen nämlich nicht gesenkt.
Es gibt einzelne Versicherungen, einzelne private Unternehmungen, die seit der Einführung des Risikoausgleichs mehr Geld erhalten haben, als die gesamte EU für den Wiederaufbau der Balkanstaaten investiert. Solche Umverteilungsaktionen nehmen wir in einem Land vor, in dem sich die Bevölkerungszahl auf ungefähr 7,5 Millionen beläuft.
Das Problem des Risikoausgleichs hat man in den eidgenössischen Räten und den zuständigen Kommissionen bei der Einführung des KVG festgestellt. Man hat den Risikoausgleich, basierend auf den Kriterien Alter und Geschlecht, als reine Übergangsmassnahme angesehen und diese auf zehn Jahre befristet. Es war nie - nie! - vorgesehen, diese Übergangsmassnahme definitiv einzuführen. Die gleichen Gesundheitsökonomen, die heute einer Verfeinerung des Risikoausgleichs das Wort reden, erwähnten ihre Überlegungen, die sie heute machen, bei der Schaffung des KVG nie, auch nicht in den zuständigen Kommissionen. Diejenigen Ratsmitglieder, die damals anwesend gewesen sind und heute noch hier sind, können das sicher bestätigen.
Ein Risikoausgleich mit nun zusätzlichen neuen Kriterien wird einerseits kompliziert und andererseits teuer. Es entstehen Administrativkosten, welche schliesslich wieder von den Prämienzahlern bezahlt werden müssen. Anstelle eines verfeinerten Risikoausgleichs gibt es höchstwahrscheinlich effizientere Systeme. Entsprechende Äusserungen von Herrn Bundesrat Couchepin in der zuständigen Kommission lassen jedenfalls vermuten, dass man entsprechende Überlegungen im Departement anstellt.
Ich anerkenne durchaus - und die Mitunterzeichner meines Minderheitsantrages sicher auch -, dass es Länder gibt, welche einen umfangreicheren Risikoausgleich kennen als wir in der Schweiz; die Niederlande zum Beispiel und Deutschland gehören dazu. Was die Befürworter dieser Verfeinerung des Risikoausgleichs aber verschweigen, ist, dass zum Beispiel in Deutschland Politiker - und zwar über alle Parteien hinweg -, massgebende Stellen der Verwaltung und Versicherer Überlegungen anstellen, um zu einem einfacheren Risikoausgleich zurückzukehren. Und wie sieht nun dieser vereinfachte Risikoausgleich aus? Alter und Geschlecht sind die Kriterien, also genau die Kriterien, die wir heute haben. Vergessen wird oft auch zu erwähnen, dass in den Niederlanden, wo ein sehr feiner Risikoausgleich besteht, auf der anderen Seite aber die Prämien für die Versicherung nicht administriert sind. Der Versicherer selber legt also fest, wie hoch die Prämie für die Grundversicherung seiner Versicherten ist. Wenn wir aber einerseits den verfeinerten Risikoausgleich einführen und andererseits zugleich die Prämien administrieren, so wird das System überreguliert, und ich wage hier vorauszusagen: Es wird in der Praxis nie funktionieren.
Ich bitte Sie also, diesen Nichteintretensantrag zu unterstützen.
Wenn man jedoch mit der Mehrheit meint, dass man eine Verfeinerung will, dann sollte man tatsächlich wissen, worüber man entscheidet, welche Belastungen einer Versichertengemeinschaft man zugunsten einer anderen Versichertengemeinschaft vornehmen will. Nun ist es heute aber so, dass wir das wesentliche Element der Kostenstabilisierung und der Kostenberechnung, nämlich die Vertragsfreiheit, noch nicht geregelt haben. Der Minderheitsantrag ist nun so zu verstehen, dass über eine Kostenverrechnung zwischen den einzelnen Versicherern erst dann entschieden werden kann, wenn das Geschäft 04.032, nämlich zur Vertragsfreiheit des KVG, geregelt worden ist. Erst dann können wir wirksam über ein System des Lastenausgleichs diskutieren. Wie wollen Sie eine Kalkulation der Risikoausgleichssumme vornehmen, wenn die Berechnungsgrundlagen dafür nicht vorliegen?
Es kann doch nicht sein, dass wir über einen Risikoausgleich sprechen, ohne die entsprechenden einzelnen Parameter bezüglich der dadurch entstehenden Kosten zu kennen. Der wichtigste Faktor nämlich, die vertragliche Regelung der Preise für Leistungen der Gesundheitsversorgung, ist nach wie vor in der Pipeline, jedoch noch nicht behandelt. Welche Risiken zu welchen Preisen ausgeglichen werden sollen, müssen wir schon wissen, wenn wir den Risikoausgleich verfeinern wollen. Wollen Sie hier und heute über ein verändertes zukünftiges Risikoausgleichssystem entscheiden, so grenzt dies unseres Erachtens an politische Zwängerei. [PAGE 1649]
Ich bitte Sie, zumindest diese Minderheit, die aus Mitgliedern der FDP- und der SVP-Fraktion besteht, zu unterstützen, wenn Sie Eintreten beschliessen.