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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-10-03

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Zum Risikoausgleich gibt es keine Vorlage des Bundesrates. Im Rahmen der Beratungen zur Neuordnung der Spitalfinanzierung ist der Ständerat zum Schluss gekommen, dass mit der Einführung der Leistungsfinanzierung eine Verbesserung des Risikoausgleichs vorzunehmen ist. Über Sinn, Notwendigkeit sowie über die Wirkung des Risikoausgleichs wurde in der SGK-NR kontrovers diskutiert. Im Mai 2006 haben wir Hearings mit verschiedenen Interessenvertretern zum Thema durchgeführt. Im August 2007 ist die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Mit ähnlichen Stimmenverhältnissen wurden zwei Rückweisungsanträge abgelehnt.

Insbesondere aus folgenden beiden Gründen erachtet es die Kommissionsmehrheit als wichtig, auf die Vorlage einzutreten und den Risikoausgleich zu verbessern:

1. Wir haben in der Krankenversicherung das Obligatorium mit voller Freizügigkeit bei Einheitsprämien pro Versicherer und Region. Mit diesem System haben diejenigen Versicherer auf dem Markt einen Vorteil, welche über eine gute Risikostruktur verfügen. Mit der Einführung des KVG wurde ein auf zehn Jahre begrenzter Risikoausgleich zwischen Krankenversicherern eingeführt, um der Entsolidarisierung zwischen den Versicherten entgegenzuwirken. Damit wurde ein Ausgleich geschaffen zwischen jenen Versicherern, deren Versichertenbestand ein geringeres Krankheitsrisiko aufweist, und jenen, deren Bestand ein höheres Krankheitsrisiko aufweist. Dabei wurde auf die Kriterien Alter und Geschlecht abgestellt. Je nach Versichertenstruktur ist ein Versicherer Nettozahler oder Nettoempfänger. Unter den Versicherern werden so rund 1,2 Milliarden Franken umverteilt.

Der Risikoausgleich wurde inzwischen bis Ende 2010 verlängert. Gleichzeitig hat das Parlament den Bundesrat mit einem Postulat beauftragt, bis zu diesem Zeitpunkt eine Nachfolgeregelung auszuarbeiten.

2. Zur Spitalfinanzierung: Wir sind uns bei der Spitalfinanzierung einig darüber, dass ein gesamtschweizerisch einheitliches Fallpreissystem eingeführt werden soll. Die Einführung eines leistungsorientierten Finanzierungssystems hat zur Folge, dass schwere Krankheitsfälle für die Krankenversicherer teurer und leichte Krankheitsfälle günstiger werden. Versicherer mit einer günstigen Risikostruktur werden dadurch tendenziell entlastet, und solche mit einer ungünstigen Risikostruktur werden zusätzlich belastet. Der Miteinbezug der Investitionskosten in die Fallpauschalen wird diese Tendenz noch verstärken. Deshalb hat der Ständerat beim Risikoausgleich neben den Kriterien Alter und Geschlecht als zusätzliches Kriterium den Aufenthalt in der stationären Spitalabteilung oder im Pflegeheim während des Vorjahres aufgenommen. Dieses zusätzliche Kriterium ist ein praktikabler, einfach umsetzbarer Vorschlag, der Wirkung zeigt: Studien zeigen auf, dass Patienten, welche im Spital waren, im Folgejahr nach dem Spitalaufenthalt signifikant höhere Kosten haben als vergleichbare Personen ohne Spitalaufenthalt. [PAGE 1647]

Die Kommission hat das Kriterium Spitalaufenthalt aufgenommen, beantragt Ihnen allerdings im Sinne einer Präzisierung, die Mindestdauer eines Spitalaufenthaltes auf drei Tage festzulegen. Im Weiteren beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, als weiteres Kriterium einen Morbiditätsindikator hinzuzufügen. Dazu ist allerdings festzuhalten, dass die Kommission dieses zusätzliche Kriterium nicht näher diskutiert hat. Spitalaufenthalt ist an und für sich eine Form eines Morbiditätsindikators, und mit der Einführung von DRG werden wir noch präzisere Daten erhalten. Der Ständerat wird sich daher mit dieser Frage noch einmal auseinandersetzen müssen. Wir sollten das System bis zur Einführung von DRG für eine Übergangszeit nicht noch zusätzlich belasten und verkomplizieren.

Die Kommission beantragt Ihnen, den Risikoausgleich in dieser Form auf die Dauer von fünf Jahren zu begrenzen. Während dieser Zeit soll die Wirkung des Risikoausgleichs begleitet und evaluiert werden. Der Ständerat hat den Risikoausgleich unter Abschnitt 2 "Gemeinsame Einrichtung" in Artikel 18a KVG geregelt. Die Kommission schlägt Ihnen vor, den Risikoausgleich im heutigen Artikel 105 anzupassen.

Gemäss Übergangsbestimmung tritt der Risikoausgleich erst nach der Einführung von Fallpauschalen in Kraft. Nach dem aktuellen Zeitplan soll die neue Spitalfinanzierung 2012 in allen Kantonen umgesetzt sein. Der geltende Risikoausgleich ist indes auf 2010 begrenzt. Es dürfte daher dann wieder eine Lücke entstehen, bis der neue Risikoausgleich zum Tragen kommt. Wir haben diesen Umstand in der Kommission nicht diskutiert, und der Ständerat wird auch da in den Übergangsbestimmungen diese Lücke schliessen, das heisst die Übergangsbestimmung entsprechend anpassen müssen.

Während die Kommissionsminderheit teilweise bestreitet, dass es eine Risikoselektion gibt, und den Risikoausgleich als wettbewerbsfremdes Element beurteilt, ist die Mehrheit der Meinung, dass eine Verbesserung des Risikoausgleichs notwendig ist, um auf der Seite der Leistungserbringer überhaupt zusätzliche Wettbewerbselemente einführen zu können, sowohl bei der Spitalfinanzierung als auch bei Managed-Care-Modellen. Das Ziel des Wettbewerbs in der Krankenversicherung muss Qualitätsförderung und Kostendämpfung sein und nicht die Risikoselektion. Gemäss Aussagen beim Hearing ergeben Berechnungen, dass ein optimales Kostenmanagement langfristig wesentlich weniger Kostenersparnis bringt als eine Risikoselektionsstrategie. Verschiedene Versicherer sind denn auch gehalten, zusätzlich eine Billigkassenstrategie zu verfolgen, um nicht nur Mitglieder zu verlieren, sondern auch neue zu gewinnen.

Der Risikoausgleich gleicht nicht Kosten aus, sondern vermindert strukturelle Risikounterschiede zwischen den einzelnen Krankenversicherern. Sämtliche namhaften Gesundheitsökonomen der Schweiz sind daher der Meinung, dass man die Wahl hat zwischen risikogerechten Prämien und einer Verfeinerung des Risikoausgleichs. Ersteres wollen wir im Sozialversicherungsbereich nicht, weshalb nur eine Verbesserung des Risikoausgleichs bleibt.

An der Sitzung im vergangenen April brachte die Verwaltung noch die Idee eines Hochrisikopools in die Diskussion ein. Die Kommission hat beschlossen, diese Frage jetzt nicht als Alternative oder Ergänzung zur Verfeinerung des Risikoausgleichs zu prüfen, sondern auf der Basis der ständerätlichen Fassung vorerst den Risikoausgleich zu verbessern und in einem nächsten Schritt die Möglichkeit eines Hochrisikopools vertiefter zu prüfen.

Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Mehrheitsanträgen zu folgen.