Widmer Hans · Nationalrat · 2007-10-03
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
Es geht hier um die Berichterstattung zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin.
Worum geht es bei diesem Übereinkommen? Dieses will europaweit Standards, und zwar Mindeststandards, bezüglich der Anwendung von Biologie und Biomedizin auf den Menschen schaffen. Es geht um so schwierige Fragen wie die Einwilligung in medizinische Interventionen, den Schutz der Privatsphäre und insbesondere um die Bestimmung zum Einbezug einwilligungsunfähiger Personen in Forschungsvorhaben. Es geht weiterhin um das Recht auf Auskunft, das menschliche Genom, die wissenschaftliche Forschung, die Transplantation und auch die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. Das Übereinkommen schafft Regeln bezüglich Themen, die auf nationaler Ebene durch das Transplantationsgesetz bereits geregelt wurden oder zum Teil noch im vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Forschung am Menschen geregelt werden sollen.
Von welchen Themen war die Diskussion über die Ratifizierung dieses Übereinkommens bestimmt? Es war in der Diskussion sehr wichtig zu klären, wann und in welchem Ausmass eine Abweichung von den Regeln dieses Übereinkommens erlaubt sein soll. Artikel 26 zum Beispiel erlaubt es, in ganz bestimmten Fällen weniger Schutz zu gewähren. Artikel 27 erlaubt es ganz generell, mehr Schutz zu gewähren, als im Übereinkommen vorgesehen ist. Wir können also jederzeit strengere Regeln aufstellen. Dazu müssen wir keine Vorbehalte machen.
Bundesrat und Kommissionsmehrheit schlagen vor, das Übereinkommen zu ratifizieren, aber dabei Vorbehalte bezüglich des Transplantationsgesetzes zu machen. Unser Transplantationsgesetz erlaubt mehr als das Übereinkommen.
Wie Sie aus der Fahne ersehen können, sind auch diese Vorbehalte nicht umstritten gewesen. Die Minderheit schlägt vor, dieses Geschäft bis zur Behandlung des Gesetzes über die Forschung am Menschen zu sistieren. Falls dieser Minderheitsantrag nicht angenommen werden sollte, beantragt die Minderheit Nichteintreten.
In der Vernehmlassung wurde das Übereinkommen als zu streng oder dann wieder als zu wenig streng kritisiert. Das ist eine recht schwierige Ausgangssituation.
Bei der Minderheit der Kommission finden sich Leute, die mit der Ratifikation des Übereinkommens zuwarten wollen, bis das Gesetz über die Forschung am Menschen verabschiedet ist, weil sie dieses Gesetz weniger streng als das Übereinkommen ausgestalten wollen oder es zumindest für denkbar halten, dass das so geschehen könnte. Dieser Teil der Minderheit möchte die Ratifikation später vornehmen, weil die Schweiz noch zusätzliche Vorbehalte gegenüber dem Übereinkommen machen müsste, wenn dieses Gesetz weniger streng wäre als das Übereinkommen. Ein anderer Teil der Minderheit findet das Übereinkommen zu wenig streng und möchte ein strengeres Gesetz. Dieser Teil der Minderheit findet, mit der Ratifikation würde eine falsche Messlatte akzeptiert. Diese beiden unterschiedlichen Akzente der Minderheit kommen natürlich auf der Fahne nicht zum Ausdruck.
Auf der Seite der Mehrheit zeichnen sich grundsätzlich ebenfalls zwei verschiedene Haltungen ab. Die eine Position lautet, dass wir das Übereinkommen ratifizieren und dann ein Gesetz machen, welches ein Schutzniveau garantiert, das jenem des Übereinkommens entspricht oder ganz leicht darüber liegt. Die andere Position besteht darin, dass wir mit dem Übereinkommen einmal einen minimalen Schutz festlegen, aber dann ein wesentlich strengeres Gesetz machen sollen. Das ist die etwas komplizierte Ausgangslage, die sich möglicherweise auch in der Debatte im Rat widerspiegeln wird.
Alle Mitglieder der Mehrheit sind sich einig, dass das Schutzniveau im Bundesgesetz über die Forschung am Menschen zumindest dem Schutzniveau des Übereinkommens entsprechen soll.
Sie sind weiter der Meinung, dass das Gesetz aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auch so ausgestaltet werden wird, dass es zumindest das Schutzniveau bieten wird, welches das Übereinkommen verlangt. Zusätzliche Vorbehalte, welche eine Verschiebung der Ratifikation nötig machen würden, sind also nicht nötig. Die Mehrheit möchte diesen Minimalkonsens mit der Ratifikation jetzt einmal festschreiben. Das würde dann auch die spätere Debatte zum Gesetz bereits entlasten.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, beide Minderheitsanträge abzulehnen, auf die Vorlage einzutreten und der Ratifikation zuzustimmen.
Der Antrag auf Sistierung wurde mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag auf Zustimmung zum Bundesbeschluss und damit zur Genehmigung des Übereinkommens wurde mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, und dem Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen wurde mit 18 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Zum Schluss ist noch zu bemerken, dass diese Vorlage sehr lange bei der WBK gelegen ist. Warum? Man musste zuerst das Transplantationsgesetz abwarten, um die Vorbehalte machen zu können.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Mehrheit zu folgen.