Bruderer Pascale · Nationalrat · 2007-10-03
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen im Namen der SP-Fraktion mitteilen, dass auch sie der Ratifikation der Bioethik-Konvention grossmehrheitlich zustimmen wird. Dies geschieht nicht aus Begeisterung, denn wir halten das Schutzniveau der Konvention ganz klar für zu tief. Die Zustimmung erfolgt vielmehr aus einer realpolitischen Haltung heraus, um hier eben zumindest einen Mindeststandard festzusetzen - einen Mindeststandard, der für sich genommen aber ungenügend ist und in unseren Gesetzen dann klar höher anzusetzen ist. Ein Beispiel für ein solches Gesetz ist das ZGB im Bereich des Erwachsenenschutzrechtes, welches soeben - nämlich letzte Woche - vom Erstrat, vom Ständerat, behandelt worden ist.
Das vorliegende Übereinkommen diskriminiert unserer Ansicht nach mit Artikel 7 psychischkranke Menschen. Ich möchte meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsidentin von Pro Mente Sana. Für mich als Präsidentin von Pro Mente Sana ist diese Abweichung vom Grundsatz der Selbstbestimmung von einwilligungsfähigen Patienten in Artikel 7 inakzeptabel. Das Erwachsenenschutzrecht muss hier unbedingt einen besseren Schutz gewährleisten. Weil dies aber durchaus möglich ist - auch nach Ratifikation des Übereinkommens -, weil das Übereinkommen kein absolutes Schutzniveau, sondern ein minimales Schutzniveau festsetzt, können wir der Ratifikation zustimmen.
Wie wichtig diese differenzierte Betrachtungsweise ist, zeigte sich in der Kommission, denn die Minderheit, welche eine Sistierung fordert, setzte sich damals wirklich noch aus ganz unterschiedlichen Kräften mit ganz unterschiedlichen Absichten zusammen. Auch wenn jetzt die FDP-Fraktion für Ratifikation ist, so war es doch nicht ganz abwegig, wenn zumindest in der Kommission von einer unheiligen Allianz gesprochen wurde. Wie auch immer: Wir möchten nicht jenen in die Hände spielen, denen sogar schon diese minimalen Schutzregelungen zu weit gehen. Und wir wollen verhindern, dass bereits heute weiter gehende Lockerungen oder Vorbehalte in den Raum gestellt werden und dann bei nächster Gelegenheit beschlossen wird, noch weniger Schutz zu bieten. Aus diesem Grund wird sich die grosse Mehrheit der SP-Fraktion der Kommissionsmehrheit anschliessen und die Ratifikation unterstützen. Wir möchten aber all jenen Organisationen danken, die sich für den Schutz der Menschenrechte und für ein hohes Schutzniveau aussprechen. Die Vorbehalte gegenüber dem Übereinkommen verstehen wir gut.
Darum möchte ich zum Schluss auch nochmals betonen, dass das Schutzniveau der Bioethik-Konvention namentlich in Bezug auf die Zwangsbehandlung nicht genügt. Für unsere Gesetze wie eben das ZGB im Bereich des Erwachsenenschutzrechtes muss eine Lösung angestrebt werden, die das Selbstbestimmungsrecht der psychischkranken Menschen innerstaatlich besser gewährleistet. Gemäss Stand der Beratung nach dem Ständerat ist dies im Bereich der fürsorglichen Unterbringung so vorgesehen und wirklich auch auf gutem Weg. Klärungsbedarf gibt es noch bei der ambulanten Zwangsbehandlung. Dort werden wir ebenfalls auf genügenden Schutz drängen.
Zugunsten eines Mindestschutzes spricht sich die SP-Fraktion jedoch für die Ratifikation aus.