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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2007-10-03

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-03

Wortprotokoll

Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin ist in unserem Rat bereits sehr lange hängig. Nun sind die Gründe für die Sistierung endlich weggefallen. Wir haben sowohl den Heilmittel- als auch den Transplantationsbereich sowie die Stammzellenforschung geregelt, und aus der Sicht des anstehenden Humanforschungsgesetzes steht der Ratifikation auch nichts entgegen. Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen deshalb, dem Übereinkommen zuzustimmen.

Wir haben in der Fraktion die Vorlage sehr eingehend diskutiert, insbesondere ob ein solches Übereinkommen überhaupt nötig sei, wenn es ohnehin unserer Rechtssituation entspricht, bzw. ob ein solches Übereinkommen nicht doch wieder unnötige und ungewollte Rückwirkungen und Einschränkungen für unser Land zur Folge haben könnte. Die Fraktion ist jedoch zur Überzeugung gekommen, dass dies nicht der Fall ist, im Gegenteil. Vorab ist festzuhalten, dass es sich nur um ein Kernübereinkommen handelt, das nur die wichtigsten Grundsätze regelt. Dazu kommen dann verschiedene Zusatzprotokolle, über die separat zu befinden ist, wie das erste, das vorliegt, über das Klonen. Dabei wird ein gemeinsamer, internationaler Schutzstandard zugunsten des Menschen festgelegt, der mit Ausnahme weniger Vorbehalte auch jenem in unserem Recht entspricht. Dass wir einen Rahmen festlegen, totale Verbote ablehnen, Missbräuche aber streng bestrafen, entspricht genau unserer seit Jahren bewährten Gesetzgebungsmaxime in diesen Bereichen.

Der Europarat und damit auch die Schweiz als Mitglied hat die Konvention bereits 1997 verabschiedet. Falls die Schweiz diese jetzt nicht ratifizieren möchte, müsste sie materielle Argumente dagegen aufführen, und die gibt es unseres Erachtens nicht. Forschung, sowohl industrielle wie auch akademische Forschung, ist heute ein globaler Prozess. Internationale Regelungen setzen Mindeststandards, welche eine Harmonisierung der Forschung in verschiedenen Ländern ermöglichen. Für unsere global tätigen Unternehmen ist diese Harmonisierung von grundlegender Bedeutung. Ohne gemeinsamen Rahmen, ohne internationale Standards wäre es für alle nicht nur viel aufwendiger, sondern auch komplexer und schwieriger, ohne dass dies zu Vorteilen hinsichtlich Ethik, Gesundheit oder Sicherheit führen würde. Oder anders formuliert: Für die Schweiz wäre es ein grosser Nachteil, wenn diese Konvention nicht ratifiziert würde, denn eine Nichtregelung wäre gerade auch aus Forschungssicht die schlechteste Lösung. Das vorliegende Übereinkommen ist ein minimaler Konsens für Forschung und Medizin unter den Europaratsmitgliedern. Es ist derart formuliert, dass es inhaltlich keine Einschränkung für unser Land zur Folge hat. Unsere staatliche Souveränität bleibt erhalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich betreffend eine im Vergleich zur Konvention strengere oder weniger strenge Regelung noch Folgendes festhalten: Artikel 27 der Konvention ermöglicht es jedem Land, Gesetze zu erlassen, welche über die Konvention hinausgehen bzw. strenger sind. Diesbezüglich haben wir also überhaupt kein Problem. Betreffend weniger strenge Regelungen haben wir zwei solche im Transplantationsgesetz, welche Vorbehalte nötig machen. Diesen zwei Vorbehalten stimmt unsere Fraktion selbstverständlich ebenfalls zu. Im Übrigen stehen die strengen grundsätzlichen Regelungen in unserer Verfassung, was eine sehr hohe Hürde für jegliche Änderung bedeutet. Sollte es aber trotzdem einmal so weit kommen, dann könnte auch die Konvention jederzeit aufgekündigt und allenfalls auch mit neuen Vorbehalten wieder ratifiziert werden - dies ist eine Hürde, die sicher nicht höher als diejenige einer Verfassungsänderung wäre.

Fazit: Was die Konvention beinhaltet, ist in der Schweiz alles bereits gesetzlich geregelt. Ein gemeinsamer europäischer Schutzstandard ist aber dennoch auch im Interesse unseres Landes.

Schliesslich noch kurz zum Zusatzprotokoll über das Klonen menschlicher Lebewesen: Artikel 119 Absatz 2 unserer Bundesverfassung verbietet alle Arten des Klonens menschlicher Keimzellen und Embryonen. Damit werden dem therapeutischen Klonen sogar noch klarere Grenzen gesetzt als im Zusatzprotokoll, und wir können diesem ohne Bedenken folgen.

Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, den Bundesbeschlüssen zuzustimmen, das heisst, das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin mit den vorgesehenen zwei Vorbehalten sowie das Zusatzprotokoll zu genehmigen und den Bundesrat zur Ratifizierung zu ermächtigen.