Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-10-03

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Minderheit zu folgen. Wir leiten diese Empfehlung von den vorhergehenden Artikeln ab. Sie sehen, dass Arzneimittel gemäss Antrag der Minderheit anstelle von Hilfsmitteln verwendet werden können, gestützt auf eine medizinische Indikation usw.

Nun haben wir bei Artikel 14 gesehen, wann Hilfsmittel verwendet werden können. Hilfsmittel können bei der Anwendung polizeilichen Zwangs eingesetzt werden. Damit kann dieses Substitut von Hilfsmitteln, nämlich die Verabreichung von Arzneimitteln, gemäss Artikel 9 eingesetzt werden. Dort ist in den Literae a bis f von Absatz 1 umschrieben, was erforderlich ist, damit polizeilicher Zwang und polizeiliche Massnahmen angewendet werden können. Aufgrund dieser Herleitung, via die Artikel 14 und 9, sind wir von der Minderheit zur Auffassung gelangt, dass sowohl die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften erfüllt sind als auch die Voraussetzungen gemäss dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Dieses sagt selbstverständlich, dass in der Regel nur im Einverständnis [PAGE 1625] mit der informierten Person Arzneimittel verabreicht werden dürfen, aber in Ausnahmefällen, in Notfällen, in Zwangssituationen usw. auch gegen deren Willen. Damit sind wir zum Schluss gekommen, dass dieses Hilfsmittelsubstitut unter diesen Voraussetzungen eingesetzt werden darf.

Wir haben jetzt die Einwände der Mehrheit gehört. Wir haben diesen Morgen verschiedentlich gehört, wie es ist, wenn jemand sich oder andere gefährdet und man diese Person fesseln, wenn man ihr Windeln anziehen muss. Ob es jetzt humaner ist, ihr Arzneimittel zu verabreichen oder diese Zwangsmittel anzuwenden, das können Sie sich selbst fragen. Von mir aus gesehen ist es durchaus äquivalent. Aus dieser Sicht können wir Arzneimittel im Sinne der genannten Artikel als Hilfsmittel und - unter diesen Voraussetzungen - auch gegen den Willen der betreffenden Person einsetzen.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.