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AB 77394

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Bei Artikel 27 geht es darum, dass von Ausschaffung betroffene Personen vorher anzuhören sind, auch wenn, wie der Bundesrat und die Mehrheit meinen, dies nur geschehen soll, wenn dadurch das Verfahren nicht infrage gestellt wird. "Wenn das Verfahren nicht infrage gestellt wird", was bedeutet das? Das ist für mich ein Begriff, der nicht sehr klar einzuordnen, der viel zu unbestimmt ist. Leute, die ausgeschafft werden, haben doch das Recht, ihre Dinge, jene Sachen, die sie gerne haben, mitzunehmen und sich zu verabschieden. Es geht hier um die menschenwürdige Behandlung von Menschen, die zurückgeschafft werden. Ich rede hier auch wieder über abgewiesene Asylsuchende.

Ich habe bei Besuchen in ehemaligen Kriegsgebieten gehört, wie sich Menschen über die Art und Weise der Ausschaffung - nicht nur aus der Schweiz selbstverständlich, sondern auch aus anderen Ländern - beklagt haben. Sie sagen, sie hätten keine Möglichkeit gehabt, ihre Sachen, die ihnen lieb waren, zusammenzupacken und mitzunehmen und sich zu verabschieden. Die Kinder konnten sich nicht von ihren "Schulgschpänli" verabschieden, weil bei solchen Ausschaffungen knallharter Druck häufig die Regel ist. Ich habe heute Morgen schon ausgeführt, wie Familien frühmorgens aufgeweckt werden. Ich weiss, dass diese Leute eine rechtsgültige Ausweisung, einen Termin haben. Sie widersetzen sich aus nachvollziehbaren oder nicht nachvollziehbaren Gründen. Sie haben keine Zukunft in der Heimat, keine guten Schulen für ihre Kinder, keine Arbeit, keinen Verdienst. Sie müssen sich von Freunden trennen. Ich kann gut nachvollziehen, dass man sich da kaum wie ein Lamm auf die Schlachtbank begibt, sondern seine Chance, zu bleiben, halt packen möchte. Gerade deshalb haben diese Menschen ein Recht auf würdevolle Behandlung. Diese soll im Vordergrund stehen, nicht das Verfahren, das vielleicht nicht so straff durchgeführt werden kann, wie das eigentlich von den Behörden gewünscht wird.

Ich bitte Sie, den entsprechenden Satz wegzulassen und meinem Minderheitsantrag für eine würdevolle Ausschaffung zuzustimmen.