Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-10-03
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecherin hat mit Recht hervorgehoben, dass das heutige Haager Abkommen angesichts der Zunahme globalisierter Ehen nicht mehr zur Regelung der auftretenden Konflikte genügt. Die Konflikte sind oft gross, sie sind verworren. Es ist schwierig, kindsgerechte Lösungen zu finden. Sie kennen die bekannten Fälle, ich will sie nicht wiederholen. Sicher ist, dass sie dazu beigetragen haben - vielleicht weniger durch den medialen als durch den wissenschaftlichen Diskurs -, dass versucht wurde, eine Lösung zu finden, die auf kindsgerechte Lösungen in Konfliktsituationen abzielt. Es sind Konfliktsituationen, die durch räumlich getrennten Wohnsitz, durch faktische Trennung oder durch Scheidung im Verhältnis der beiden Elternteile zum Kind entstehen bzw. entstanden sind.
Ich denke, dass die Expertenkommission einen guten Entwurf ausgearbeitet hat, der nachher über den Bundesrat in die Kommission gelangte. Hearings in der Kommission haben Präzisierungen evoziert. Sie finden zum Teil Niederschlag in einem Minderheitsantrag und in der Mehrheitsfassung. Es liegt eine Einheit vor, die eine klare Verbesserung gegenüber dem Status quo begründet.
Im Zentrum stehen die Stärke der Zentralbehörde und die Vorbereitung der Aufgaben, es gibt Verfahrensverkürzungen und -straffungen. In beiden Teilen ist auch der Einbezug von Mediation möglich. Das Wichtigste ist: Die Rechtsstellung des Kindes wird - und muss - verbessert werden. Das impliziert zweierlei: die Beigabe eines eigenen Rechtsvertreters des Kindes, der nur - unterstrichen: nur - die Kindswohlinteressen vertritt. Aber das wird auch eine gewisse Umwertung des Gesichtspunktes der Gerichte hervorrufen müssen. So sollen in Konfliktfällen, vor allem in solchen, in denen vermeintlich ein Elternteil den besseren Anspruch hat, ein Kind z. B. zurückgeführt werden müsste, die Momente des Kindswohles stärker gewichtet werden. Ich glaube, dass gerade diese neue Optik zur sachgerechten Lösung vieler Konfliktfälle beitragen kann und beitragen wird, nicht zuletzt auch verbunden damit, dass das Lebensumfeld und die Chancen in einem anderen Land zuerst geprüft werden müssen, bevor tatsächlich eine Rückführung möglich und sinnvoll ist. In diesem Sinne ist dieses Gesetz ein klarer Fortschritt; es hat Dringlichkeit, es ist nötig.
Über etwas müssen wir uns im Klaren sein: Auch dieses Gesetz wird von seiner Handhabung durch die Gerichte abhängen, auch mit diesem Gesetz wird Konfliktstoff bleiben. Es wird vor allem davon abhängen, in welcher Weise die Rechtsprechung in schwierigen Konfliktfällen das Interesse des Kindeswohls formuliert. Ich glaube, dass die Kommission hiezu einen richtigen Anstoss gegeben hat, dass tatsächlich in allen Fällen das Kindeswohl höher gewichtet wird. Wie das aber dann im Einzelnen ausgeht, wenn vermeintlich ein Elternteil den besseren Anspruch hat, das wird Aufgabe der Gerichte sein. Auf der gesetzlichen Ebene können wir, glaube ich, nicht mehr regeln, als wir geregelt haben.