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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-10-04

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Mit seiner am 8. Oktober 2004 eingereichten parlamentarischen Initiative verlangt der Initiant Felix Gutzwiller, dass Bevölkerung und Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des Passivrauchens geschützt werden. Der Schutz vor dem Passivrauchen soll insbesondere an Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in der öffentlichen Verwaltung, an Arbeitsplätzen sowie in Räumen und Verkehrsmitteln, die für den freien Zugang bzw. die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind, gewährleistet werden. Dies soll durch eine Änderung der bereits bestehenden Gesetzgebung erreicht werden.

Vor zwei Jahren ist eine Subkommission der SGK-NR mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt worden. Die Subkommission hat Hearings mit Pro Aere und Gastrosuisse durchgeführt. Während Pro Aere eine gesetzliche Regelung unterstützte, lehnte Gastrosuisse zu diesem Zeitpunkt mit dem Hinweis auf freiwillige Aktionen der Wirte eine Regelung ab. Die Subkommission diskutierte in der Folge zwei Lösungsmöglichkeiten: erstens eine Lösung über das Arbeitsgesetz und zweitens eine solche über ein Spezialgesetz. Für die Entscheidfindung holte die Subkommission Stellungnahmen von Spezialisten des BAG und des Seco sowie ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz zur Abklärung rechtlicher Fragen ein. Nach einer breiten Diskussion beschloss die Subkommission, der Gesamtkommission eine Änderung von Artikel 6 des Arbeitsgesetzes mit folgendem Inhalt vorzuschlagen: "Arbeitsplätze sind rauchfrei."

Am 7. September 2006 beschloss die Gesamtkommission, vorerst auf die materielle Diskussion der Gesetzesänderung zu verzichten und die Gesetzesvorlage bei den Kantonen, den Parteien und interessierten Kreisen in die Vernehmlassung zu geben. In der Folge stimmten 19 Kantone, 6 politische Parteien und verschiedene Fachverbände der Vorlage zu. Abgelehnt wurde sie von 3 Kantonen, 2 politischen Parteien sowie von Arbeitgeberorganisationen und Gastrosuisse.

Nachdem in den Kantonen Tessin und Solothurn klare Volksentscheide für Rauchverbote in öffentlich zugänglichen Räumen, namentlich auch in Restaurants, gutgeheissen worden sind und in praktisch allen Kantonen Bestrebungen für entsprechende gesetzliche Grundlagen im Gange sind, hat Gastrosuisse einen eigenen Entwurf für ein Spezialgesetz vorgelegt. Gastrosuisse begründete dies im Wesentlichen damit, dass im Tourismusland Schweiz eine einheitliche gesetzliche Grundlage, d. h. eine gleiche Regelung in allen Kantonen, sinnvoller und praktikabler sei, als wenn jeder Kanton seine eigenen Gesetze erlasse. Zudem müssten alle Gastronomiebetriebe gleich lange Spiesse haben; nicht der Arbeitnehmerschutz, sondern der Nichtraucherschutz [PAGE 1667] müsse im Zentrum einer Regelung stehen, um den Schutz vor dem Passivrauchen auch wirksam durchsetzen zu können.

Der Gesetzentwurf wurde als Gegenvorschlag zur Regelung im Arbeitsgesetz in die Subkommission eingebracht. In der Folge ist die Subkommission auf den Antrag für ein Spezialgesetz eingetreten. Die Kommission hat davon abgesehen, nochmals ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, weil davon ausgegangen werden darf, dass es den Befürwortern einer Lösung im Arbeitsgesetz primär um das Ziel des Nichtraucherschutzes geht und weniger um die Form des Gesetzes. Der Vorteil eines Spezialgesetzes liegt denn auch darin, dass damit sämtliche Gastrobetriebe erfasst würden, während bei der Regelung über das Arbeitsgesetz rund 5 Prozent der Betriebe, nämlich all jene Familienbetriebe, welche keine Angestellten beschäftigen, nicht erfasst würden. Zudem werden bei einem Spezialerlass zum Schutz vor dem Passivrauchen direkt die Konsumentinnen, Kunden und Gäste in die Pflicht genommen, während beim Arbeitsgesetz der Schutz der Arbeitnehmenden im Zentrum steht und der Gastwirt Arbeitsschutzmassnahmen gegenüber Kunden durchsetzen müsste.

Am Tag des Nichtrauchens, am 31. Mai 2007, hat die SGK die Anträge der Subkommission beraten. Mit 15 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen ist sie auf die Vorlage eingetreten und hat sich mit 16 zu 3 Stimmen für ein Spezialgesetz entschieden.

Kurz zum Inhalt des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen: Das Gesetz verbietet das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind. Raucherräume sind erlaubt, es dürfen darin aber keine Arbeitnehmenden beschäftigt werden. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, und die Kantone vollziehen das Gesetz. Das gesamte Gesetz umfasst fünf Artikel mit Straf- und Übergangsbestimmungen. Die Kommissionsmehrheit hat indes systemwidrige Bestimmungen der ursprünglichen Gastrosuisse-Vorlage korrigiert, namentlich den Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung, einen Betrieb als Raucherbetrieb führen zu können, wenn eine Trennung in Nichtraucher- und Raucherräume nicht möglich oder unzumutbar wäre, wie dies der Minderheitsantrag zu Artikel 2a vorschlägt. Damit würden wieder ungleich lange Spiesse geschaffen, wie das eben von Gastrosuisse bezüglich der Familienbetriebe kritisiert worden ist. Wir werden in der Detailberatung auf diesen Minderheitsantrag zu sprechen kommen.

Gemäss seiner Stellungnahme vom 22. August 2007 unterstützt der Bundesrat den Gesetzentwurf. Die SGK hat die vom Bundesrat eingebrachten Änderungen am 13. September 2007 beraten und den Änderungsanträgen, welche grösstenteils der Präzisierung dienen, zugestimmt. Mit dem neuen Bundesgesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen wird ein Paradigmenwechsel herbeigeführt: Statt der Freiheit des Rauchens wird die Freiheit des Nichtrauchens ins Zentrum gerückt. Die vorgeschlagene Lösung ist verhältnismässig, ersetzt gesetzgeberische Aktivitäten in den einzelnen Kantonen und ist aus gesundheits- und präventionspolitischen Gründen erforderlich. Rauchen schädigt eben nicht bloss die Gesundheit der rauchenden Person, sondern auch diejenige der Personen, die dabei sind und selber nicht rauchen.

Die gesundheitsschädigenden Folgen des Passivrauchens sind wissenschaftlich belegt und hinlänglich bekannt. Der Bericht des Bundesrates vom 10. März 2006 zum Schutz vor Passivrauchen, der sich auf die heute gültigen Erkenntnisse abstützt, bezeichnet die Exposition der Bevölkerung gegenüber dem Passivrauchen als ein bedeutendes Gesundheitsrisiko, das eine effiziente Prävention nötig macht. Gemäss einer Schätzung des Bundesrates sterben in der Schweiz jedes Jahr mehrere Hundert Personen infolge des Passivrauchens. Das sind, schreibt der Bundesrat, mehr, als durch Gewaltakte, Aids oder illegale Drogen sterben. Im Weiteren wird auch darauf hingewiesen, dass die wirtschaftlichen Folgen des Passivrauchens beachtlich sind. Passivrauchen kann bei exponierten Nichtraucherinnen und Nichtrauchern Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma, Lungenentzündungen und andere Infektionen der Atemwege verursachen. In allen Kantonen sind denn auch Bestrebungen im Gange, Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen. In den Kantonen Tessin und Solothurn hat die Stimmbevölkerung mit jeweils überraschend deutlichem Mehr Rauchverbote in öffentlich zugänglichen Räumen, namentlich auch in Restaurants und Bars, beschlossen.

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass verschiedene Länder seit einigen Jahren gesetzliche Rauchverbote kennen, z. B. die USA, aber auch Länder in Europa, z. B. Irland, Norwegen, Italien, Malta, Schweden, Schottland und Spanien. Die bisherigen Erfahrungen in diesen Ländern bzw. Landesteilen zeigen, dass Rauchverbote durchgesetzt und akzeptiert werden und dass, im Gegensatz zu vielgeäusserten Befürchtungen, die Gastrobranche keine finanziellen Einbussen erleiden musste.

Im Namen der Kommissionsmehrheit, welche den Gesetzentwurf mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.