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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-10-04

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Zuerst eine Bemerkung zum Hochrisikopool: Die Kommission hat beschlossen, diese Frage nicht im Zusammenhang mit dem Risikoausgleich zu diskutieren, sondern sie in einer nächsten Phase vertiefter zu prüfen.

Nun zu vorhergehenden Voten: Es war seitens der Vertreter der Minderheitsanträge jetzt viel von Wettbewerb die Rede. Die Frage ist nur, welchen Wettbewerb unter den Krankenversicherern wir wollen. Aufgrund der heutigen Bedingungen richten sich die Kreativität und die Innovationsfreudigkeit im Wesentlichen darauf aus, neue Kassen zu gründen und gute Risiken zu rekrutieren. Das ist zwar per se nicht schlecht - es ist auch ein Aspekt des Wettbewerbs -, aber es ist nicht der Wettbewerb, den wir in der Krankenversicherung wollen. Wir müssen die Anreize so setzen, dass sich die Versicherer auf einen Wettbewerb der guten Behandlungskonzepte konzentrieren. In diesem Bereich kann unter den heutigen Bedingungen kaum Wettbewerb stattfinden. Wer bietet schon gute Behandlungskonzepte für chronisch kranke Menschen an, beispielsweise für Diabetiker? Kein Versicherer kann solche Behandlungskonzepte propagieren, weil er dann das Risiko eingeht, dass viele kranke Menschen in diese Versicherung eintreten. Die Kosten würden steigen, und mit dem besten Fall-Management könnte nicht so viel eingespart werden wie mit der Risikoselektion.

Wir müssen die Rahmenbedingungen so setzen, dass Wettbewerb im Bereich der Behandlungskonzepte gefördert wird. Wir können uns zum Beispiel an Holland orientieren, Herr Borer hat gestern darauf hingewiesen. Dort besteht Vertragsfreiheit. Die Prämien werden nicht einmal hoheitlich genehmigt, aber man kennt einen sehr gut ausgebauten Risikoausgleich, sodass die Versicherer daran interessiert sind, gute Behandlungskonzepte anzubieten.

Die Minderheit Borer stellt den Antrag, die Frage des Risikoausgleichs zusammen mit jener der Vertragsfreiheit zu prüfen. Es stellt sich schon die Frage, welche KVG-Revisionen wie kombiniert werden müssen. Die Kommissionsmehrheit [PAGE 1656] ist der Meinung, dass der Risikoausgleich im Zusammenhang mit der Neuordnung der Spitalfinanzierung und Managed Care angegangen werden muss.

Alle Gesundheitsökonomen sind sich einig: Wer effektiven Wettbewerb auf der Basis von Einheitsprämien will, muss den Risikoausgleich verbessern. Der Risikoausgleich ist daher nicht bloss Symptombekämpfung, wie ausgeführt worden ist, sondern er ist eine Voraussetzung für den Wettbewerb zur Wahrung der Solidarität. Wir haben hier im Vergleich zu anderen Ländern - das hat auch Bundesrat Couchepin gesagt - eine einfache und praktikable, aber wirkungsvolle Lösung gefunden. Es ist auch nicht so, dass der Vollzug nicht machbar wäre oder dass die Daten fehlten. Immerhin haben wir die Daten über die Spitalaufenthalte; sie müssen sowohl von Versicherern als auch in den Spitälern erhoben werden. Es wurde ausgeführt, dass die Versicherten nicht von dieser Lösung profitieren würden; es ist da auch wieder die Frage, welche Versicherten. Es würden eben gerade jene Versicherten profitieren, für welche die Krankenversicherung konzipiert ist, nämlich die kranken Versicherten, die auf eine gute Behandlung angewiesen sind.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie nochmals, auf die Vorlage einzutreten und der Kommissionsmehrheit zu folgen.