Lexipedia

Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2007-10-04

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Wir erleben im Detailhandel, und zwar auf Weltebene, in Europa und in der Schweiz, wie Einbrüche in die Regulierung der Arbeitsbedingungen auf dem Buckel der Beschäftigten stattfinden, wie man sich das in der Vergangenheit kaum je vorstellen konnte. Auf der Weltebene ist das durch Praktiken von Wal-Mart geschehen, die inzwischen weltweit unrühmlich bekannt sind. Auch in der Schweiz erfolgt diese Entwicklung in einem Ausmass, das man sich in der Vergangenheit kaum vorstellen konnte, und zwar durch den Eintritt des Harddiscounters Aldi in den schweizerischen Markt. Was macht Aldi - und so etwas hätte man sich noch vor Kurzem nicht vorstellen können - im Unterschied zu anderen Detailhändlern in der Schweiz, die sich regulär verhalten? Aldi geht hin, stellt Leute - es sind vor allem Frauen, die oft in einer prekären, in einer sehr abhängigen Situation sind - grundsätzlich nur zu 50 Prozent an, verbunden mit der Verpflichtung zu Überstunden und gleichzeitig verbunden mit der Verpflichtung, sich eine Zweitbeschäftigung genehmigen zu lassen, also grundsätzlich keine Zweitbeschäftigung anzunehmen. Diese Frauen werden also grundsätzlich nur zu 50 Prozent angestellt, was ja kein existenzsicherndes Einkommen garantiert. Sie müssen sich aber mit diesen Verträgen tendenziell vollständig zur Verfügung des Arbeitgebers halten.

Was ist das, wenn sich jemand zu 100 Prozent zur Verfügung halten soll und nur zu 50 Prozent bezahlt wird? Das ist nichts anderes als ein Knebelungsvertrag, der allen Grundsätzen spottet. Ein solcher Vertrag widerspricht der Menschenwürde, er widerspricht dem Persönlichkeitsschutz, er widerspricht dem Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen - aber er wird von Aldi gehandhabt. Wenn wir in der Schweiz solche Praktiken zulassen, wenn wir zulassen, dass solche Praktiken einreissen, dann macht das unser Arbeitsrecht kaputt.

Frau Leutenegger Oberholzer hat es bereits gesagt: Die Arbeitsmarktbehörden haben unter dem Titel Arbeitslosenversicherung ausdrücklich gesagt, dass eine solche Beschäftigung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz unzulässig, unzumutbar ist; das haben die Arbeitsmarktbehörden festgestellt. Was nun aber nach Arbeitslosenversicherungsrecht unzumutbar ist, das muss auch unzulässig sein und ist auch unzulässig nach OR und nach Arbeitsvertragsrecht.

Nun kann man mit dem Kommissionssprecher sagen - in der Kommission waren es ja 12 zu 12 Stimmen, und nur dank Stichentscheid des Kommissionspräsidenten, Herrn Baaders, wurde die Initiative abgelehnt -, es gebe ja notfalls Gerichte, die den Persönlichkeitsschutz solcher Beschäftigten gewährleisten können. Es ist nun leider gerade solchen sozial schwachen Beschäftigten nicht möglich, in ihrer [PAGE 1698] entsprechend schwachen sozialen Situation die Gerichte anzurufen; gewisse elementare Sachen muss das OR, das Arbeitsrecht, sagen. Es gibt ein altes Beispiel im OR, das man eigentlich für antiquiert halten würde, das aber trotzdem im OR steht, weil man es sagen muss. Wenn es um Lohnzahlung geht, steht im OR geschrieben: Lohnzahlung muss in Geld erfolgen, und der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin keine Vorschriften über die Verwendung seines Lohnes machen. Das sogenannte Truckverbot ist richtigerweise auch heute im OR verankert. Es ist so, dass es notwendig ist, dass sich Beschäftigte nicht mit Naturalien, beispielsweise mit Produkten der Firma, bei der sie beschäftigt sind, bezahlen lassen müssen. Sie haben Anspruch auf Geldlohn, und der Arbeitgeber darf ihnen nicht vorschreiben, wie sie das Geld, das sie verdienen, zu verwenden haben. Das gehört zur Existenzsicherung.

Heute ist es nun leider so, dass man in diesem Bereich von Teilzeitbeschäftigten, bei dieser Prekarisierung von sozial schwachen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, auch wieder sagen muss: Wenn man diese Praktiken von Harddiscountern nicht einreissen lassen will, wenn wir hier in der Schweiz reguläre Arbeitsverhältnisse haben wollen, auch im Detailhandel, dann muss man ausdrücklich im OR sagen, dass das nicht geht, damit es eben auch gilt und damit es von Aldi respektiert wird. Wir wollen in der Schweiz keine "Aldisierung" der Arbeitsverhältnisse. Es braucht in der Schweiz reguläre Arbeitsverhältnisse, die ein Minimum respektieren, auf welches die Beschäftigten einen Anspruch haben.