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AB 77580

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04

Wortprotokoll

Ich möchte vorausschicken, dass die Minderheit eigentlich nichts gegen Liechtenstein oder gegen die Vorsorgeeinrichtungen des Staates Liechtenstein hat. Vielmehr haben wir einerseits mit dem Vorgehen des Bundesrates und andererseits mit den Abklärungen ein wenig Mühe.

Man kann jetzt sagen, dass es hier um 30 000 Versicherte gehe, wovon 10 000 Schweizer seien; und trotzdem ist festzuhalten, dass es 20 000 eben nicht in der Schweiz ansässige Personen sind und dass demzufolge eben die Versichertengemeinschaft in der Schweiz mit ihrem Sicherheitsfonds hier geradestehen müsste, falls eine solche Vorsorgeeinrichtung in Insolvenz geriete. Hiermit haben wir natürlich auch unsere Probleme.

Wir schaffen zum einen Präjudizien, die vielleicht dann so aussehen, dass irgendeinmal Bayern als deutsches Bundesland sagt: "Wir möchten uns mit unseren Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz anschliessen, da wir ja kein richtiges deutsches Bundesland sind, sondern ein Freistaat. Wir könnten uns also überlegen, uns auch der Schweiz anzuhängen." Unser Problem sind eben einerseits diese Präjudizien. Zum anderen ist es natürlich schon so, dass die Spielregeln, wenn zwei Player, zwei Mannschaften, zusammen ein Spiel spielen wollen, für beide Mannschaften gleich sein müssen. Und Fakt ist nun einmal, dass wir in der Schweiz bezüglich der Anlagevorschriften immer strenger werden, immer mehr auf Sicherheit getrimmt werden - was ich persönlich nicht einmal falsch finde, weil ich die ganze Übung Vera/Pevos im Kanton Solothurn hautnah erlebt habe und so etwas nicht noch einmal erleben möchte.

Wir wollen Sicherheit, und gleichzeitig wollen wir jetzt mit unseren Garantien den Schutz von Stiftungen übernehmen, die lockerere Anlagevorschriften haben. Es ist ein Faktum, dass die Anlagevorschriften in Liechtenstein nicht die gleichen sind wie die schweizerischen.

Um auf das Teamspiel zurückzukommen: Die liechtensteinischen Anleger dürfen den Penalty von der 5-Meter-Linie aus schiessen, die schweizerischen hingegen müssen ihn von der 16-Meter-Linie aus schiessen. Wenn nun das Netz kaputtgeht, weil von der 5-Meter-Linie aus schärfer geschossen wird, müssen diejenigen, die hinten stehen und von der 16-Meter-Linie aus geschossen haben, schlussendlich auch noch das Netz bezahlen. Das ist für uns einfach das Problem, sodass wir sagen: Wenn schon, denn schon - wenn schon, dann müssen die Anlagevorschriften identisch sein, damit wir Gleiches mit Gleichem begründen können.

Zu guter Letzt: Die Stiftungsaufsicht in der Schweiz entspricht auch nicht den Aufsichtsvorschriften des Staates Liechtenstein. Die Unsicherheit der Verwaltung und des Bundesrates haben wir in der Kommission x-fach gesehen. Im Papier, das Ihnen heute verteilt worden ist, wird sehr häufig der Konjunktiv verwendet. Es heisst da "man könnte", "wir nehmen an" usw. Wir sind einfach unsicher. Aufgrund dieser Unsicherheit und weil wir die schweizerischen Versicherten eben schützen wollen, beantragen wir Ihnen, hier Ihre Zustimmung nicht zu geben.