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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2007-10-04

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Der Sicherheitsfonds sichert heute die schweizerischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gegen Verluste ab. Der Bundesrat beantragt uns nun, auch die liechtensteinischen Unternehmen mit den gleichen Prämien diesem Sicherheitsfonds anzuschliessen. Das Geschäft ist etwas ungewöhnlich, weil die Vereinbarung mit Liechtenstein provisorisch bereits in Kraft gesetzt wurde. Wir müssen nun den Vertrag darüber noch genehmigen. Die berufliche Vorsorge Liechtensteins verfügt nicht über die kritische Grösse für die Schaffung eines eigenen Sicherheitsfonds. Deshalb sind die Behörden von Liechtenstein an die Schweiz herangetreten, mit dem Anliegen, ihre Vorsorgeeinrichtungen hier anzuschliessen. Es geht darum, die Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Pensionskassen sicherzustellen sowie die Funktionen der Zentralstelle der zweiten Säule wahrzunehmen. Die liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen werden zu den genau gleichen Bedingungen wie die schweizerischen angeschlossen. Der Sicherheitsfonds untersteht jedoch ausschliesslich schweizerischem Recht und der Aufsicht der schweizerischen Behörden.

Die SGK ist dem Geschäft zu Beginn mit grosser Skepsis begegnet und hat sich in einem zweistufigen Verfahren mit den Risiken der Vorlage ziemlich intensiv beschäftigt. Wir waren uns von Anfang an bewusst, dass hier zusätzliche Risiken auf uns zukommen, aber dass auch umgekehrt zusätzliche Prämien erwirtschaftet werden. Massgeblich ist, dass die Risiken und die Prämieneinnahmen sich hier decken. Wir haben schlussendlich mehrheitlich zu einem positiven Entscheid gefunden, dies aus einer Reihe von Überlegungen heraus. Zum einen muss man festhalten, dass die liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen einen hohen Deckungsgrad aufweisen. Bis auf die Staatskasse sind fast alle Vorsorgeeinrichtungen im grünen Bereich. Im Jahre 2006 dürfte sich diese Situation weiter verbessert haben. Es ist beizufügen, dass Liechtenstein strengere Regeln zur Nachfinanzierung ungedeckter Leistungen kennt als das Schweizer Gesetz. Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass von den 30 000 Versicherten in Liechtenstein mehr als 10 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, die aus der Schweiz stammen. Wir versichern hier also zu einem wesentlichen Teil Grenzgänger, die einfach in Liechtenstein einer Beschäftigung nachgehen.

Heute sind die Anlagevorschriften in Liechtenstein ähnlich wie in der Schweiz, aber nicht genau gleich. Wir haben dann darauf hingewiesen, dass die schweizerische Aufsicht reformiert wird. Diese Strukturreform wurde vom Bundesrat bereits verabschiedet und kommt bald in die Räte. Das Ziel besteht für die Kommission darin, sowohl die Aufsichtsvorschriften als auch die Anlagevorschriften den schweizerischen Verhältnissen anzunähern und dies mit einer Kommissionsmotion durch den Bundesrat erwirken zu lassen, sodass der Bundesrat bei den liechtensteinischen Behörden dahingehend vorstellig wird.

Da alle übrigen Bedingungen deckungsgleich mit jenen in der Schweiz sind, beantragen wir Ihnen - auch im Hinblick auf die zahlreichen Grenzgänger aus der Schweiz, die hier mitversichert werden -, dem Geschäft Ihre Zustimmung zu geben.