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preparatory:AB 77606

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen gerne meine Idee vor, die hinter meiner parlamentarischen Initiative "Gerechte Entschädigung von Überstunden bei Teilzeitarbeit" steht.

Viele Frauen arbeiten heute in Branchen, in denen Flexibilität gefordert wird: im Gastgewerbe, im Verkauf, in der Reinigung. 75 Prozent aller erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, sie arbeiten in Pensen von 18, 20, 25 Stunden. Doch immer wieder müssen genau diese Frauen auch Überstunden leisten, die ihnen dann kaum je mit einem Überzeitzuschlag entschädigt werden. Grund dafür ist das Arbeitsgesetz, welches Überzeitzuschläge in der Höhe von 25 Prozent erst dann vorschreibt, wenn die Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden überschritten wird. Diese Regelung ist für Frauen diskriminierend. Überstunden werden gerade von Teilzeitarbeitenden sehr häufig verlangt.

Mit meiner parlamentarischen Initiative greife ich die Frage der Überzeitentschädigung bei Teilzeitarbeit auf. Ich möchte, dass die Überzeitentschädigung proportional zum Beschäftigungsgrad festgelegt wird.

Der Kommissionssprecher hat vorhin ausgeführt, dass der Arbeitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das Arbeitsgesetz oder über den Gesamtarbeitsvertrag zu regeln sei. Bei meiner parlamentarischen Initiative geht es nicht nur um den Arbeitsschutz - hier geht es um eine indirekte Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Ein juristisches Gutachten, das zu dieser Frage erstellt wurde, kommt zum Schluss, dass die heutige Überzeitregelung diskriminierend sei. Es heisst in dieser Studie: "Teilzeitbeschäftigte werden gegenüber Vollzeitarbeitenden benachteiligt, wenn sie nur in den seltensten Ausnahmefällen in den Genuss der gesetzlichen Überzeitzuschläge gelangen. Da Frauen rund fünf Sechstel der Teilzeitarbeitenden stellen, ist klar, dass die Regelung im Ergebnis ganz überwiegend Frauen benachteiligt und somit eine Diskriminierung darstellt."

Wir haben in der Bundesverfassung das Diskriminierungsverbot festgelegt. Wir müssen hier diese Anpassung vornehmen, wenn wir nicht weiter zulassen wollen, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt indirekt diskriminiert werden.

Ich möchte Ihnen jetzt noch ausführen, was mein Vorschlag für die Direktbetroffenen konkret heisst. Sprechen wir einmal von zwei Personen, die im Betrieb arbeiten: Herr Meier arbeitet zu 100 Prozent bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Wenn Herr Meier Überstunden leisten muss, bekommt er nach der fünften Überstunde einen Lohnzuschlag von 25 Prozent. Frau Meyer, seine Kollegin, arbeitet 60 Prozent, weil sie daneben noch ihre Kinder betreuen muss. Frau Meyer muss 21 Stunden ohne Zuschlag arbeiten, bevor sie einen Überzeitzuschlag bekommt - im Vergleich muss Herr Meier nur fünf Stunden arbeiten.

Ich habe hier auch einen konkreten Arbeitsvertrag von Aldi mit dabei, denn auch Aldi hat genau dieselben Regelungen im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Da steht, die Arbeitszeit betrage bei Aldi 42 Stunden. Für eine Arbeitnehmerin wurde das Arbeitspensum auf 50 Prozent festgelegt. Da steht dann explizit: "Mehrarbeit ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 50 Stunden wird mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent abgegolten." Diese Frau muss 29 Stunden mehr arbeiten, bevor sie von einem Lohnzuschlag profitieren kann.

Ich bitte Sie also, meiner parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. Es geht darum, das Gleichheitsprinzip umzusetzen, damit wir hier diese indirekte Diskriminierung von Frauen endlich beseitigen.