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Kuprecht Alex · Ständerat · 2007-09-19

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-19

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen im Rahmen der Begründung des Postulates einen Fall geschildert, der keine Illusion, sondern ein real existierendes Beispiel ist. In der Zwischenzeit ist in dieser Geschichte ein weiteres Kapitel geschrieben worden. Die betroffene Witwe hat als 63-Jährige ihre Bemühungen zur Erlangung einer Anstellung auftrags- und gesetzesgemäss aufgenommen. Mehr als vierzig Bewerbungen hat sie lanciert. Die dankenden Ablehnungen sind in der Zwischenzeit in der gleichen Anzahl bei ihr eingetroffen.

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Schaffung einer besonderen Härtefallregelung mit kantonaler Kompetenz zur Aufhebung respektive zum Wegfall der Pflicht zur Stellensuche ab. Er weist dabei auf das Kreisschreiben ALE B320 hin. Darin ist festgehalten, dass ältere Versicherte unter anderem in den letzten sechs Monaten vor der Pensionierung von der Pflicht zur Stellensuche entbunden werden können. Zusätzlich verweist der Bundesrat auf die Möglichkeit des allfälligen Bezugs von Sozialhilfeleistungen.

Ich halte grundsätzlich fest, dass arbeitslose Bürgerinnen und Bürger, die eine Leistung der Arbeitslosenversicherung (ALV) beziehen, alles unternehmen müssen, um wieder in den Arbeitsprozess zurückzufinden. Es muss ein prioritäres Ziel sein, ein eigenständiges Einkommen zu erzielen und somit seinen Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten zu können. Das vorliegende Postulat will also nicht, dass locker mit den Bemühungen zur Arbeitssuche umgegangen wird. Es will nicht, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den RAV ihre Aufgabe einfacher machen können, und es will nicht, dass die Frist der Pflicht zur Stellensuche generell gelockert wird.

Es gibt aber in der Praxis der RAV, an der Front, immer wieder Situationen, bei denen Personen kurz vor ihrer Pensionierung die Arbeit verlieren und zusätzlich von einer besonderen Lebenssituation betroffen sein können. Die Kantone müssen als durchführende Behörde der Arbeitslosenversicherung, ob sie wollen oder nicht, ihre RAV anhalten, solche Personen trotz klarer Aussichtslosigkeit aufgrund von deren Alter oder deren Qualifikation zur Stellensuche zu zwingen. Realistischerweise machen Umschulungen oder Qualifikationsverbesserungen in fortgeschrittenem Alter keinen Sinn mehr, aber die periodischen Vorladungen und Gespräche verursachen Kosten und Frust. Machen sie das nicht und zahlen sie die Taggelder ohne den Zwang zur Stellensuche trotzdem aus, laufen sie Gefahr, dass sie in einem Revisionsfall des Bundes die bereits bezahlten Taggelder aus der kantonalen Finanzschatulle bezahlen müssen, obwohl vielleicht ein derartiger pragmatischer und realitätsbezogener Entscheid sinnvoller wäre. Eine Rücksprache mit dem Chef des Rechtsdienstes der ALV hat aufgezeigt, dass bei einer Revision in derartigen Härtefällen ein Auge zugedrückt würde. Es fragt sich aber, wo denn die Rechtsgrundlage für [PAGE 711] dieses Zudrücken des Auges und das erwähnte Kreisschreiben ist.

Genau hier setzt mein Postulat nun an: Ich möchte eine Rechtsgrundlage zugunsten der Kantone und der ALV schaffen, damit in ganz besonderen Fällen und innerhalb der in der Verordnung geregelten Leitplanken derartige Härtefälle kostensparend erledigt werden können. Wir schaffen dadurch die Möglichkeit für eine Kompetenzdelegation an die Kantone, für pragmatische, unkomplizierte und situationsgerechte Lösungen, ohne dass die betroffenen Personen und die Mitarbeiter des RAV über Monate mit aussichtslosen Bemühungen beschäftigt werden müssen.

Die Revision der ALV geht in diesem Sommer in die Vernehmlassung. Es wäre heute also der richtige Zeitpunkt, ein Signal zugunsten eines beschränkten kantonalen Handlungsspielraums zu geben. In einem Gesetz, das ja sonst schon bis aufs letzte Pünktchen alles regelt, würde etwas mehr Föderalismus guttun.

Ich beantrage Ihnen deshalb, das Postulat, das ja lediglich den Charakter eines Prüfungsauftrages hat, anzunehmen und einer pragmatischen Lösung mit einem föderativen Gedanken mehr eine Chance zu geben.