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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-09-19

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Es ist keine ganz neue, taufrische Geschichte, die wir hier behandeln. Ich kann mich erinnern, dass die Frage der Anwendung der bundesgesetzlichen Bestimmung über das Obligatorium des Turn- und Sportunterrichts auch an Berufsschulen immer wieder zu reden gegeben hat.

Immerhin erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass am 17. März 1972 die Bundesversammlung ein Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport angenommen hat und dort einen Artikel 2 hineingeschrieben hat, in dessen Absatz 1 steht: "Die Kantone sorgen für ausreichenden Turn- und Sportunterricht in der Schule." Dann kommt Absatz 2 - er ist massgebend in diesem Zusammenhang -: "Der Turn- und Sportunterricht ist an allen Volks-, Mittel- und Berufsschulen einschliesslich Seminaren und Lehramtsschulen obligatorisch." Das steht in diesem Gesetz, und Gesetze sind einzuhalten, sind anzuwenden. Es sind wo nötig Übergangsfristen zu gewähren - wir als Vertreter der Kantone müssen besonders Gewicht darauf legen, dass man da nicht subito Umsetzung verlangt.

35 Jahre sind eine lange Zeit, und in 35 Jahren müsste es auch dort, wo man etwas Schwierigkeiten hatte, möglich geworden sein, diese Pflicht, dieses Obligatorium, umzusetzen. Der Wortlaut der Motion, und das ist offenbar ja die Pièce de Résistance, lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen." Es liegt am Begriff "Sanktionen", dass unsere Kommission dann zum Schluss gekommen ist, diese Motion sei nicht anzunehmen.

Leider wurde im Nationalrat, der ja diese Motion diskussions- und oppositionslos angenommen hat, über diese Sanktionen nichts gesagt. Auch die Motion schweigt sich in ihrer Begründung über die Sanktionen aus, und in der Stellungnahme des Bundesrates wird die Sanktionsfrage auch nicht diskutiert. Ich gehe davon aus und schliesse jetzt einmal "freihändig" aus dem Schweigen über diese Pièce de Résistance, dass niemand daran denkt, jene Kantone, die da säumig sind, übermorgen militärisch besetzen zu lassen. Ich nehme nicht an, dass das irgendwer vorsieht, und bin sehr dankbar, wenn die Frau Bundesrätin sich vielleicht noch dazu äussert, mit welchen sanften Erziehungs- und Druckmassnahmen und didaktischen Massnahmen man gegenüber den säumigen Kantonen vorgehen möchte, um jenen, die da Angst haben könnten, die Kantone würden irgendwie mit der Peitsche zum Handeln angetrieben, diese Ängste wegzunehmen.

In der Sache selbst muss ich Ihnen gestehen - das hätte ich als Interesse deklarieren müssen -: Ich bin ein unsportlicher Mensch, und es gibt boshafte Kritiker, die behaupten, man sehe es mir an. (Heiterkeit) Aber nichtsdestotrotz bin ich der absoluten Überzeugung, dass es in dieser Zeit der Bewegungsarmut durchaus nicht schaden kann, wenn man nicht nur darüber diskutiert, dass wir uns alle zu wenig bewegen, sondern dass man auch alles tut, was fördernd wirkt, damit sich etwas mehr bewegt wird. Damit meine ich nun physische und körperliche Bewegung. Die Gesetzgeber von 1972 haben sich ja etwas überlegt, als sie dieses Obligatorium eingeführt haben. Ich würde sogar meinen: Verglichen mit der Situation von 1972 tut die Förderung von mehr Bewegung noch viel mehr not als damals.

Ich lade Sie freundlichst ein, diese Motion anzunehmen. Der Bundesrat ist ja - zumindest nach den schriftlichen Unterlagen - bereit, sie anzunehmen. Sie können damit dem Bundesrat doch noch etwas den Rücken stärken, um die säumigen Kantone, wie gesagt mit aller Souplesse, Höflichkeit und Freundlichkeit, daran zu erinnern, dass nach 35 Jahren auch in den noch etwas nachhinkenden Kantonen dem Bundesrecht Nachachtung verschafft werden muss.

Im Zusammenhang mit dieser Geschichte habe ich mir plötzlich überlegt, ob wir schon je in einer Geschäftsberichtsdebatte darüber gesprochen haben, wo überall Bundesrecht relativ zögerlich angewendet wird. Es könnte einmal eine bedeutende Aufgabe für unsere GPK sein, dieser Frage nachzugehen. Denn entweder setzen wir Bundesrecht im Interesse der Rechtssicherheit durch, oder wir ändern es, wenn es nicht durchsetzbar sein sollte. Das wäre die zweite Möglichkeit.

Ich bitte Sie also eindringlich, hier die Bedenken der WBK nicht so stark zu gewichten, wie dies die Kommission getan hat, sondern diese Motion anzunehmen und sie dem Bundesrat als didaktisches Mittel in die Hand zu geben, um für etwas mehr körperliche Bewegung im Schweizerland zu sorgen.